BMAS, Regeln

BMAS schärft Regeln für Arbeitnehmer-Rechte 2026

26.12.2025 - 23:31:12

Das Bundesministerium verschärft den Schutz der Privatsphäre von Arbeitnehmern. Kontrollanrufe bei Krankenständen werden rechtswidrig, und digitale Erreichbarkeit unterbricht die gesetzliche Ruhezeit.

Berlin – Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt die Privatsphäre von Beschäftigten klar unter Schutz. Kurz vor Jahresende verschärft sich der Ton gegenüber Unternehmen, die Grenzen von Arbeitszeit und Krankmeldung ignorieren.

Kontrollanrufe im Krankheitsfall werden illegal

Ein zentraler Punkt der neuen Verwaltungsrichtlinien, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten, betrifft den Umgang mit erkrankten Mitarbeitern. Rechtskommentare in Fachmedien wie Anwalt.de stellen diese Woche klar: Sogenannte Kontrollanrufe durch Arbeitgeber sind rechtswidrig. Ein Beschäftigter im Krankenstand hat keine Verfügbarkeitspflicht – weder für Telefonate noch für E-Mails.

Einzige Ausnahme sind absolute Notfälle, in denen nur der erkrankte Mitarbeiter Informationen bereitstellen kann, die erheblichen Schaden vom Unternehmen abwenden. Zweifelt ein Arbeitgeber an der Gültigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist der gesetzlich vorgeschriebene Weg der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), keine privaten Nachforschungen. Gerichte verurteilen solche Übergriffe zunehmend als Verletzung der Fürsorgepflicht und sprechen Schadensersatz zu.

Digitale Erreichbarkeit unterbricht die Ruhezeit

Die Diskussion um Verfügbarkeit ist eng mit der verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung verknüpft. Diese „Stempeluhr 2.0“ macht bisher unsichtbare Arbeit sichtbar – und damit justiziabel. Jede außerhalb der Arbeitszeit beantwortete E-Mail oder geführter Telefonat unterbricht die gesetzliche 11-stündige Ruhezeit. Die Uhr für diese Ruhephase beginnt dann neu zu laufen, was den nächsten Arbeitseinsatz illegal machen kann.

Anzeige

Ab 2025 wird die systematische Arbeitszeiterfassung für viele Arbeitgeber Pflicht – wer jetzt nicht nachrüstet, riskiert Bußgelder und Arbeitszeit-Streitigkeiten. Das kostenlose E‑Book „Arbeitszeiterfassung“ liefert praxisnahe Mustervorlagen, Checklisten für Pausen- und Ruhezeiten sowie klare Schritt‑für‑Schritt-Anleitungen für die rechtssichere Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Ideal für Personalabteilungen, Führungskräfte und Betriebsräte, die Prozesse schnell konform gestalten und Haftungsrisiken vermeiden wollen. Jetzt das kostenlose E‑Book herunterladen

Auch das Modell der Vertrauensarbeitszeit bleibt zwar möglich, muss aber durch objektive Erfassungssysteme abgesichert werden. Experten warnen, dass Behörden ab 2026 bei Prüfungen genau auf diese digitalen Protokolle achten werden. Systematisch ignorierte Ruhephasen werden so leicht aufgedeckt.

Handlungsbedarf für Personalabteilungen

Bis zum Jahreswechsel müssen Unternehmen ihre Kommunikationsrichtlinien dringend anpassen. Das BMAS rät in seiner Pressemitteilung vom 22. Dezember zu einer Fokussierung auf „faire Integration“ und konforme Prozesse.

Konkret bedeutet das:
* Klare Kommunikationsregeln: In Handbüchern muss explizit festgehalten werden, dass von Beschäftigten außerhalb ihrer Arbeitszeit keine Erreichbarkeit erwartet wird.
* Protokolle für Krankmeldungen: Führungskräfte müssen geschult werden, erkrankte Mitarbeiter nur in dokumentierten Notfällen zu kontaktieren.
* Lückenlose Zeiterfassung: Alle digitale Arbeit, auch mobile Korrespondenz, muss im elektronischen System erfasst werden, um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu vermeiden.

Die Botschaft aus Berlin ist eindeutig: Die „Always-on“-Kultur ist 2026 nicht mehr nur ein Gesundheitsrisiko, sondern eine handfeste juristische Haftungsfalle. Der gesetzliche Rahmen wird zum Schutzschild für die Privatsphäre der Beschäftigten.

@ boerse-global.de