Blei-Grenzwerte, Regeln

Blei-Grenzwerte: Neue Regeln für deutsche Betriebe ab 2026

03.01.2026 - 06:43:12

Der Ausschuss für Gefahrstoffe verschärft die TRGS 505, was zu strengeren Hygienevorschriften, verpflichtendem Biomonitoring und Investitionen in Sicherheitstechnik führt.

Deutsche Unternehmen müssen sich ab sofort auf schärfere Grenzwerte für Blei am Arbeitsplatz einstellen. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat im November 2025 strengere Regeln beschlossen, die den Gesundheitsschutz für Hunderttausende Beschäftigte verbessern sollen.

AGS verschärft TRGS 505 „Blei“

Die neuen Vorgaben sind eine Reaktion auf die EU-Richtlinie 2024/869. Sie setzt verbindliche Grenzwerte für die Bleibelastung in der Luft und im Blut fest. Deutschland zieht nun mit der Überarbeitung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 „Blei“ nach.

Das Ziel ist klar: Die Bleikonzentration im Blut der Mitarbeiter soll deutlich sinken. Bereits 2021 wurde der biologische Grenzwert (BGW) auf 150 Mikrogramm pro Liter gesenkt. Die neuen Änderungen zielen darauf ab, diesen Wert durch bessere Technik und Organisation noch sicherer zu unterschreiten.

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„Die Minimierung der Bleibelastung ist entscheidend“, betonen Experten. Chronische Exposition kann zu schweren Langzeitschäden führen – von Fruchtbarkeitsstörungen bis hin zu neurologischen Schäden.

Strengere Hygiene und Kontrollen

Für die Betriebe bedeutet das konkret mehr Aufwand. Der aktualisierte Regelkatalog verschärft die Anforderungen an die Arbeitsplatzhygiene erheblich. Das bewährte STOP-Prinzip (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen) bleibt, wird aber mit schärferen Vorgaben unterlegt.

Besonderes Augenmerk liegt auf der strikten Trennung von kontaminierten und reinen Bereichen. Bleistaub darf nicht in Pausenräume oder in die Privatsphäre der Beschäftigten gelangen. Sichtbarer Staub ist künftig tabu – Reinigung muss mit speziellen Industriestaubsaugern erfolgen.

Die wichtigsten neuen Pflichten im Überblick:
* Verschärftes Biomonitoring: Regelmäßige Blutuntersuchungen für exponierte Mitarbeiter werden zur Pflicht. Bei Grenzwert-Überschreitungen folgen strengere Vorgaben zum Personaleinsatz.
* Null-Toleranz bei Staub: Trockenes Kehren ist verboten. Nur noch Reinigung mit H-Klassen-Filtern ist erlaubt.
* Lückenlose Dokumentation: Risikobewertungen und Begründungen, warum Blei nicht ersetzt werden kann, müssen detailliert festgehalten werden.

Investitionen in Sicherheitstechnik nötig

Die Übergangsfristen sind knapp. Die EU-Richtlinie muss bis April 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die deutschen Änderungen werden voraussichtlich Anfang 2026 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und treten dann sofort in Kraft.

Betroffen sind vor allem Betriebe der Batterieherstellung und -recycling, aber auch viele metallverarbeitende Unternehmen. Sie stehen vor erheblichen Investitionen in Absauganlagen, geschlossene Prozesse und Automatisierung.

Sicherheitsexperten warnen: Wer die neuen Standards nicht einhält, riskiert nicht nur Bußgelder. Auch die Haftung bei Gesundheitsschäden von Mitarbeitern könnte zunehmen. Eine Überprüfung der bestehenden Schutzmaßnahmen gegen die AGS-Beschlüsse vom November 2025 ist dringend empfohlen.

Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Der AGS signalisiert, dass die aktuellen Grenzwerte nur Zwischenschritte sind. Mit besserer Messtechnik sind weitere Absenkungen in den kommenden Jahren wahrscheinlich. Der Fokus auf krebserzeugende Metalle wird sich zudem voraussichtlich auf Stoffe wie Kobalt und Nickel ausweiten.

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