BGH-Urteil: Makler haften künftig für Diskriminierung bei Wohnungsvermittlung
29.01.2026 - 06:16:12Das oberste deutsche Zivilgericht stellt heute klar: Immobilienmakler können direkt für rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche haftbar gemacht werden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall I ZR 129/25 schließt eine zentrale Lücke im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und wird die Compliance-Praxis der gesamten Branche revolutionieren.
Der Präzedenzfall: Systematische Ausgrenzung per E-Mail
Ausgangspunkt ist ein Testverfahren aus Hessen. Im November 2022 bewarb sich Humaira Waseem unter ihrem pakistanischen Namen für eine Mietwohnung – und erhielt umgehend eine Absage ohne Besichtigungstermin. Unter dem deutschen Decknamen „Julia Schneider“, aber mit identischen finanziellen Angaben, bekam sie dieselbe Wohnung sofort angeboten. Weitere Tests ihrer Familie bestätigten das Muster: Nicht-deutsche Namen führten systematisch zu Ablehnungen.
Das Landgericht Darmstadt sprach Waseem bereits 3.000 Euro Entschädigung zu. Doch der verklagte Makler legte Revision ein – mit einem Argument, das heute vom Tisch gewischt werden dürfte: Er habe nur im Auftrag des Vermieters gehandelt und sei daher nicht persönlich nach dem AGG verantwortlich.
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Ende der Schutzbehauptung: Makler als Mittäter
Genau diese Frage stand heute im Mittelpunkt der BGH-Entscheidung. Kann sich ein professioneller Immobilienvermittler einfach hinter angebliche Vermieterverweisungen verstecken? Die klare Antwort lautet: Nein.
„Eine Freistellung der Makler von der Haftung würde das AGG im Vorfeld professioneller Vermietungen praktisch unwirksam machen“, erklärt eine Prozessbeobachterin. Denn Mieter haben in der ersten Phase meist ausschließlich mit Maklern oder Hausverwaltungen zu tun. Könnten diese nicht belangt werden, bliebe das Diskriminierungsverbot ein zahnloser Tiger.
Während der mündlichen Verhandlung im Dezember 2025 deutete der Vorsitzende Richter Thomas Koch bereits an, dass professionelle Marktteilnehmer unabhängige Compliance-Pflichten haben – egal was der Auftraggeber wünscht.
Branche vor Compliance-Revolution
Die Auswirkungen werden unmittelbar spürbar sein. Von großen Immobilienportalen bis zu kleinen Maklerbüros müssen alle Beteiligten ihre Prozesse grundlegend überarbeiten. Experten erwarten drei zentrale Veränderungen:
Anonymisierte Bewerbungsverfahren: Namen und Fotos werden in der ersten Auswahlphase entfernt, um unbewusste Vorurteile auszuschalten.
Lückenlose Dokumentation: Jede Ablehnung muss künftig sachlich begründet und nachvollziehbar protokolliert werden.
Verpflichtende Schulungen: AGG-Kenntnisse werden zum Standard für alle kundennahen Mitarbeiter.
„Die Branche steht vor einem Paradigmenwechsel“, kommentiert ein Compliance-Experte. „Aus Bauchgefühl wird berechenbare Verfahrenssicherheit.“
Studie belegt: Systematische Benachteiligung
Dass Reformen dringend nötig sind, belegt aktuelle Forschung. Das Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zeigt erschütternde Zahlen.
„Bewerber mit türkisch oder arabisch klingenden Namen erhalten signifikant seltener Rückmeldungen als solche mit deutschen Namen“, erklärt DeZIM-Forscher Cihan Sinanoğlu. Diese „Sortierung“ passiere oft automatisch – lange bevor der eigentliche Vermieter überhaupt eine Kandidatenliste zu Gesicht bekommt.
Neue Risikoverteilung am Immobilienmarkt
Die heutige Entscheidung wird auch das Verhältnis zwischen Maklern und Vermietern neu justieren. Wenn Makler haften, werden sie künftig stärker auf objektive Auswahlkriterien pochen – oder diskriminierende Aufträge ablehnen.
Versicherungs- und Haftungsfragen rücken in den Fokus. Wer trägt das Risiko, wenn ein Vermieter heimlich diskriminierende Weisungen gibt? Die Branche erwartet eine Flut von aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und neuen Vertragsklauseln.
Für Millionen Wohnungssuchende in Deutschlands angespannten Mietmärkten bedeutet das Urteil hingegen mehr als nur symbolische Gerechtigkeit. Es etabliert verbindliche Spielregeln, die diskriminierende Praktiken nicht nur ahnden, sondern von vornherein verhindern sollen. Die Zeiten, in denen eine Wohnungsbewerbung am Namen scheiterte, könnten damit endgültig gezählt sein.
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