BGH-Urteil, Untervermietung

BGH-Urteil könnte gewinnbringende Untervermietung stoppen

26.01.2026 - 04:17:12

Der Bundesgerichtshof entscheidet diese Woche, ob Mieter ihre Wohnung mit hohem Gewinn weitervermieten dürfen. Das Urteil könnte die Praxis in angespannten Wohnungsmärkten beenden.

Der Bundesgerichtshof entscheidet diese Woche über ein Grundsatzurteil zum Mietrecht. Es geht um die Frage, ob Mieter ihre Wohnung mit hohem Gewinn weitervermieten dürfen. Das Urteil könnte die Praxis in angespannten Wohnungsmärkten beenden.

Berliner Fall: Doppelte Miete als Geschäftsmodell

Im Zentrum steht ein konkreter Fall aus Berlin. Ein Mieter zahlte eine Nettokaltmiete von 460 Euro, verlangte von seinem Untermieter aber 962 Euro. Die Vermieterin kündigte daraufhin den Vertrag.

Das Landgericht Berlin gab der Vermieterin recht. Es sah in der Untervermietung eine Umgehung der Mietpreisbremse zur reinen Gewinnerzielung. Der BGH muss nun klären: Dient die Untervermietung nur der eigenen Entlastung – oder darf sie ein Geschäft sein?

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Grauzone zwischen Kostendeckung und Gewinn

Bisher war die gewinnorientierte Untervermietung eine rechtliche Grauzone. Das Gesetz spricht Mietern ein „berechtigtes Interesse“ zu. Doch wo endet die legitime Kostendeckung, wo beginnt das gewerbliche Geschäft?

Der Fall spitzt die Frage zu: Die verlangte Untermiete von 962 Euro lag deutlich über der nach Mietpreisbremse zulässigen Höchstmiete von 748 Euro. Greift die Bremse auch zwischen Hauptmieter und Untermieter? Der Vorsitzende Richter deutete in der Verhandlung bereits an, dass der Zweck die finanzielle Entlastung des Mieters sei, nicht dessen Bereicherung.

Streitpunkt: Was ist ein fairer Möblierungszuschlag?

Der Mieter verteidigt den hohen Aufschlag mit einer hochwertigen Vollmöblierung. Bislang gibt es keine einheitlichen Regeln für die Berechnung solcher Zuschläge.

Die Gegenseite hält den Aufschlag für unverhältnismäßig. Sie sieht darin einen klaren Kündigungsgrund, da die Vermieterin nicht an den Mehreinnahmen beteiligt wurde. Das BGH-Urteil wird hier dringend erwartete Klarheit schaffen.

Droht eine Kündigungswelle in Großstädten?

Die Entscheidung hat Signalwirkung für Metropolen wie Berlin, München oder Hamburg. Dort hat sich die Untervermietung günstiger Altverträge teils systematisch als Geschäftsmodell etabliert.

Stärkt der BGH die Rechte der Vermieter, könnte das Konsequenzen haben:
* Vermieter könnten leichter gegen gewinnbringende Untermieter vorgehen.
* Mieter müssten ihre Mietforderungen genau prüfen, um die Kündigung des Hauptvertrags zu riskieren.

Vermieterverbände wie Haus & Grund unterstützen eine Klarstellung. Mieterverbände warnen vor Missbrauch, betonen aber auch die Notwendigkeit flexibler Lösungen.

Richtungsweisende Leitlinie für Gerichte

Mit dem Urteil am 28. Januar schafft der BGH eine Leitlinie für alle untergeordneten Gerichte. Es wird die Kriterien für Untermieterlaubnisse präzisieren und die Konsequenzen bei Verstößen verschärfen.

Die Entscheidung ist ein zentraler Baustein in der fortschreitenden Regulierung des Wohnungsmarktes. Parallel arbeitet die Bundesregierung bereits an weiteren Mietrechtsänderungen.

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