Betriebsrenten: Gerichte verschärfen Regeln für Inflationsausgleich
22.01.2026 - 12:25:12Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat die Spielregeln für die Anpassung von Betriebsrenten neu justiert. Zwei wegweisende Urteile zwingen Unternehmen zu präzisen Langfrist-Berechnungen, gewähren ihnen aber auch neue Verteidigungslinien gegen Forderungen der Rentner.
Die „Rückrechnungsmethode“ setzt sich durch
Im Zentrum steht die sogenannte Rückrechnungsmethode des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Sie verpflichtet Arbeitgeber, nicht nur die Inflation der letzten drei Jahre zu betrachten. Stattdessen muss der gesamte Zeitraum seit Rentenbeginn bilanziert werden. Das Ziel: Die Kaufkraft der Rente soll langfristig erhalten bleiben, eine „Überanpassung“ wird verhindert.
Hat ein Unternehmen in der Vergangenheit freiwillig überdurchschnittlich erhöht, kann es diesen Überschuss nun mit der aktuell geforderten Anpassung verrechnen. „Das gibt den Firmen ein präzises Werkzeug in die Hand“, erklärt ein Arbeitsrechtsexperte. „Gerade bei jetzt stabilisierter Inflation ist das von großer Bedeutung.“
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Hamburger Gericht bestätigt Langfrist-Prinzip
Die praktische Anwendung unterstrich das Landesarbeitsgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil vom 15. Januar 2026. Ein Rentner hatte eine Erhöhung basierend auf dem Verbraucherpreisindex der letzten drei Jahre gefordert.
Die Richter wiesen die Klage ab. Sie bestätigten, dass der Arbeitgeber die Rückrechnungsmethode anwenden darf. Entscheidend sei nicht die isolierte Teuerung eines Dreijahreszeitraums. Maßgeblich ist allein, ob der Rentenwert seit dem individuellen Renteneintritt insgesamt erhalten blieb. Diese Rechtsprechung gibt Unternehmen Planungssicherheit, besonders wenn sie Anpassungstermine bündeln.
Wirtschaftliche Lage als entscheidender Hebel
Ein weiteres BAG-Urteil vom Oktober 2025 gewährt Unternehmen zusätzlichen Spielraum. Die Karlsruher Richter stärkten die „wirtschaftliche Verwehrensgründe“ als Verteidigung.
Konkret: Ein Arbeitgeber muss keine Renten anpassen, wenn seine wirtschaftliche Lage dies nicht zulässt. Das Gericht akzeptierte eine zu niedrige Eigenkapitalrendite als Grund für einen Ausschluss. Im verhandelten Fall einer Großbank lag diese Rendite unter der Verzinsung von Bundesanleihen plus Risikoaufschlag – insgesamt etwa zwei Prozent. Das reichte den Richtern aus.
Für Rentner bedeutet das eine höhere Hürde. Unternehmen müssen ihre Rentenanpassungen und Bilanzen nun akribisch dokumentieren, um vor Gericht zu bestehen.
Folgen für Personalabteilungen und Rentner
Für die Personalabteilungen bedeutet der neue Rahmen erheblichen Aufwand. Die simple Multiplikation mit der aktuellen Inflationsrate genügt nicht mehr. Die Gehaltssysteme müssen die kumulierte Wertentwicklung jeder Einzelrente ab dem ersten Tag tracken.
Der Aufwand hat für die Firmen aber auch sein Gutes. Durch die korrekte Anwendung der Rückrechnungsmethode können Doppelzahlungen vermieden werden. Zudem bleibt die administrative Erleichterung des „Poolings“ erhalten: Unternehmen dürfen alle Rentenüberprüfungen auf einen Stichtag im Jahr bündeln.
Was kommt auf die Unternehmen zu?
Rechtsexperten rechnen mit weiteren Klagen, insbesondere zur Definition einer „angemessenen“ Eigenkapitalrendite. Die BAG-Entscheidung lieferte nur einen groben Richtwert. Wie dieser auf verschiedene Branchen oder mittelständische Unternehmen anzuwenden ist, bleibt unklar.
Zugleich steigt die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge. Seit 2026 gelten höhere steuerfreie Beiträge von bis zu 676 Euro monatlich. Das Management der bestehenden Pensionslasten wird dennoch von strikter Kostenkontrolle geprägt bleiben. Die Botschaft der Gerichte ist eindeutig: Der Kaufkraftschutz gilt für die gesamte Rentenlaufzeit – nicht nur für ein einzelnes Jahr.
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