Betriebsrente: Neues Gesetz soll Pensionslücke schließen
02.02.2026 - 15:54:12Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in Kraft – und soll die zweite Säule der Altersvorsorge für Millionen Arbeitnehmer attraktiver machen. Der Fokus liegt auf kleinen Unternehmen und Geringverdienern, bei denen die betriebliche Altersversorgung bisher oft durchbrochen ist. Die Regierung setzt auf höhere Zuschüsse und weniger Bürokratie, um die Quote von derzeit 52 Prozent deutlich zu steigern.
Mehr Geld für Arbeitgeber, mehr Spielraum für Fonds
Herzstück der Reform sind verbesserte finanzielle Anreize. Arbeitgeber, die für Belegschaften mit niedrigem Einkommen vorsorgen, erhalten jetzt bis zu 360 Euro pro Jahr vom Staat – eine Erhöhung um 72 Euro. Die Einkommensgrenze für diesen Zuschuss wurde zudem dynamisiert und an die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung gekoppelt. Ein kluger Schachzug: So verlieren Arbeitnehmer die Förderung nicht durch Gehaltserhöhungen, und Unternehmen gewinnen Planungssicherheit.
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Gleichzeitig erhalten Pensionskassen mehr Freiheit. Sie dürfen künftig flexibler investieren, um höhere Renditen und damit üppigere Renten zu erwirtschaften. Die Lockerung der Kapitalanlagevorschriften soll Wachstumspotenziale heben. Parallel soll eine stärkere Digitalisierung den Verwaltungsaufwand für Firmen spürbar reduzieren. Ein wichtiger Punkt, gerade für KMU, die oft unter bürokratischer Last stöhnen.
Tarifmodell wird für alle geöffnet
Ein Durchbruch könnte die Öffnung des Sozialpartnermodells sein. Dieses Modell, 2018 eingeführt, erlaubt branchenweite Pensionslösungen auf Basis von Tarifverträgen. Bisher waren nur tarifgebundene Betriebe dabei. Das ändert sich jetzt: Auch Unternehmen ohne Tarifbindung können teilnehmen – vorausgesetzt, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände stimmen zu.
Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist das eine Chance. Sie können so ohne großen Aufwand in ein kollektives System einsteigen, für das sie allein weder Ressourcen noch Expertise hätten. Ein weiterer Pluspunkt: Der Wechsel der Betriebsrente bei Jobwechsel wird vereinfacht. Ansprüche lassen sich leichter zum neuen Arbeitgeber übertragen oder beim alten Anbieter belassen. Die betriebliche Altersvorsorge wird so mobiler und passt sich der modernen Arbeitswelt an.
Schneller Gesetzesweg, langer Reformprozess
Das Gesetz durchlief die parlamentarischen Instanzen in Rekordzeit. Nach der Kabinettsbefassung im September 2025 stimmten Bundestag und Bundesrat im Dezember zu. Seit dem 22. Januar 2026 gilt es nun. Die Reform baut auf dem ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz auf und ist Teil einer größeren Strategie.
Denn der Druck auf das Rentensystem bleibt hoch. Die demografische Entwicklung und die Sorge um Altersarmut, besonders bei Geringverdienern, treiben die Politik an. Ob das Gesetz die gewünschte Wirkung entfaltet, wird sich an einer Zahl messen lassen: Wie viele zusätzliche Arbeitnehmer bekommen künftig eine Betriebsrente?
Die Debatte geht weiter. Seit Anfang Januar 2026 arbeitet eine Alterssicherungskommission an weiteren Reformvorschlägen. Bis Mitte des Jahres sollen Ergebnisse vorliegen. Das neue Gesetz ist also kein Schlusspunkt, sondern ein wichtiger Schritt in einer langen Reihe von Anpassungen. Die zweite Säule der Altersvorsorge soll endlich für alle tragen.
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