Betriebsratswahlen 2026: Neue Urteile stärken Mitbestimmung bei Führungskräfte-Beförderungen
09.01.2026 - 12:13:12Die anstehenden Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 stellen deutsche Unternehmen mit Matrixstrukturen vor ein massives Rechtsrisiko. Neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erweitern die Mitbestimmungsrechte bei der Beförderung von Führungskräften erheblich.
Wahlrecht als Türöffner für Mitbestimmung
Auslöser ist ein Grundsatzurteil des BAG vom Mai 2025. Es bestätigte, dass Matrix-Manager, die Teams an verschiedenen Standorten führen, in mehreren Betriebsratswahlen stimmberechtigt sein können. Entscheidend ist ihre tatsächliche Eingliederung in die Arbeitsorganisation des jeweiligen Teilbetriebs.
Betriebsratswahlen 2026 bergen für Unternehmen mit Matrixstrukturen hohe Risiken – insbesondere durch ungenaue Wählerlisten und fehlerhafte Eingliederungsbewertungen. Ein kostenloser Fahrplan erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Wählerlisten rechtssicher erstellen, typische Fallstricke bei § 99 und Beförderungen vermeiden und wie Wahlvorstände und HR-Prozesse abgestimmt werden. Inklusive Mustervorlagen, Ablaufplänen und Praxis-Checklisten für die Wahlperiode 1. März–31. Mai 2026. Schnelle Umsetzungstipps helfen, rechtliche Anfechtungen zu vermeiden. Jetzt kostenlosen Betriebsratswahl-Fahrplan herunterladen
Rechtsexperten warnen nun vor einem „Compliance-Fallstrick“. Wird ein Matrix-Manager für einen Standort in die Wählerliste aufgenommen, dokumentiert das Unternehmen damit seine Eingliederung. Künftige Beförderungen dieser Führungskraft, bei denen sie die Leitung des Teams an diesem Standort übernimmt, unterliegen dann der Mitbestimmung des dortigen Betriebsrats. Das leitet sich aus § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ab.
„Die Zeit, in der Matrix-Manager als reine Gast-Führungskräfte behandelt wurden, ist vorbei“, analysiert das Haufe-Expertenteam in einer aktuellen Publikation vom 7. Januar 2026. Die Eingliederung für das Wahlrecht ziehe zwangsläufig Mitbestimmungsrechte in Personalfragen nach sich.
Beförderungen erfordern nun Zustimmung mehrerer Gremien
Die praktischen Konsequenzen für die Karriereplanung sind enorm. Bisher wurden Beförderungen von Matrix-Managern oft zentral entschieden, wobei nur der Betriebsrat am vertraglichen Heimatstandort beteiligt wurde. Der Betriebsrat des Standorts, dessen Team der Manager fachlich führt, wurde häufig übergangen.
Diese Praxis ist nach der neuen Rechtslage kaum haltbar. Ist ein Manager in einen Teilbetrieb so stark eingegliedert, dass er dort wahlberechtigt ist, muss der örtliche Betriebsrat bei einer Beförderung in die Leitung dieses Teams zustimmen. Das kann komplexe Abhängigkeiten schaffen: Die Beförderung eines „Head of Sales“, der vier Regionalteams leitet, könnte künftig die Zustimmung von vier verschiedenen Betriebsräten erfordern.
Ein einzelnes Veto – etwa mit Verweis auf eine unterlassene interne Ausschreibung der Stelle am jeweiligen Standort – kann die gesamte Beförderung blockieren oder rechtlich anfechtbar machen.
Dringender Handlungsbedarf für Personalabteilungen
Für Personalverantwortliche hat die korrekte Erstellung der Wählerlisten für die Wahlperiode vom 1. März bis 31. Mai 2026 nun höchste Priorität. Doch die langfristigen Folgen für Personalentscheidungen erfordern eine strategische Neuausrichtung.
Rechtsberater empfehlen drei konkrete Schritte:
1. Prüfung des Eingliederungsstatus: Vor Finalisierung der Wählerlisten muss der tatsächliche Grad der Einbindung jedes Matrix-Managers überprüft werden. Die Kriterien des BAG sind streng.
2. Abgestimmte Kommunikation: Bei Beförderungsankündigungen müssen alle betroffenen Betriebsräte gleichzeitig und umfassend informiert werden. Das Argument, der Manager sei „nur Gast“, wird scheitern, wenn er in der Wählerliste steht.
3. Überprüfung von Stellenausschreibungen: Betriebsräte können verlangen, dass eine zu besetzende Matrix-Position am jeweiligen Standort intern ausgeschrieben wird, bevor eine externe Beförderung erfolgt.
Die klare Botschaft der aktuellen Rechtsanalysen ist: Die Matrixstruktur schützt nicht länger vor lokaler Mitbestimmung. Sie wird vielmehr zur Brücke, die den Einfluss der Betriebsräte auf zentrale Personalentscheidungen erweitert. Unternehmen müssen ihre Prozesse jetzt anpassen, um Konflikte in der heißen Phase der Wahlvorbereitungen und darüber hinaus zu vermeiden.
PS: Stehen Beförderungen und die Abstimmung mit mehreren Betriebsräten an? Der Gratis-Ratgeber zur Betriebsratswahl liefert praxisnahe Vorlagen für Kommunikation, interne Stellenausschreibungen und die Koordination betroffener Gremien. Er enthält Muster-Wählerlisten, rechtliche Checklisten und Empfehlungen, wie HR und Wahlvorstände Konflikte frühzeitig vermeiden und Beförderungsprozesse rechtssicher gestalten. Ideal für Personalverantwortliche, Betriebsräte und Wahlvorstände. Jetzt Betriebsratswahl-Ratgeber gratis anfordern


