Betriebsratswahl, Gerichte

Betriebsratswahl 2026: Gerichte ebnen Weg für digitale Wahl

26.12.2025 - 20:01:12

Gerichtsurteile und ein neues Gesetz schaffen Rechtssicherheit für digitale Betriebsratswahlen. Wahlvorstände können nun Hardware fordern und erstmals eine Online-Wahl als Pilotprojekt durchführen.

Die bevorstehenden Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 werden die digitalsten in der deutschen Geschichte. Ein Weihnachtsgeschenk von Bundesarbeitsgericht und neuer Regierung schafft jetzt die nötige Rechtssicherheit.

Klare Regeln für digitale Ausstattung

Der jahrelange Streit, ob jeder Betriebsratsmitglieder Anspruch auf ein Tablet hat, ist entschieden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und die Instanzgerichte haben 2025 die digitalen Rechte der Arbeitnehmervertretung massiv gestärkt. Für die Wahlvorstände bedeutet das: Sie können die notwendige Hardware – Laptops und Tablets – für ihre Arbeit und die künftigen Betriebsräte einfordern.

„Die Zeit, in der sich ein 15-köpfiges Gremium einen Laptop teilen musste, ist vorbei“, kommentieren Arbeitsrechtsexperten die Entwicklung. Die Gerichte sehen digitale Geräte als Voraussetzung für eine funktionierende Betriebsratsarbeit, besonders für Videokonferenzen nach § 30 BetrVG.

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Pilotprojekt für Online-Wahl startet

Die größte Neuerung kommt durch den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: § 18b BetrVG ermöglicht erstmals eine Online-Wahl als Pilotprojekt im regulären Wahlzeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2026.

Doch die Hürden sind hoch. Für eine digitale Wahl braucht es eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Zulässig ist nur Software, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurde. Große Anbieter wie der Bund-Verlag haben ihre Wahlsoftware bereits angepasst.

Wichtig: Die Online-Wahl soll die klassische Urnenwahl nur ergänzen, nicht ersetzen. So sollen auch Produktionsmitarbeiter ohne PC-Zugang ihr Recht wahrnehmen können.

Matrix-Mitarbeiter: Wer darf wo wählen?

Eine zentrale Unsicherheit für internationale Konzerne beseitigte das BAG im Mai 2025. In seinem Grundsatzurteil zu Matrix-Strukturen entschied das Gericht: Mitarbeiter, die in mehrere Betriebe eingebunden sind, können in jedem von ihnen wahlberechtigt sein.

Dieses „Mehrfachwahlrecht“ verhindert, dass Mitarbeiter in komplexen Organisationen – typisch für Tech- und Automobilbranche – ihr Stimmrecht verlieren. Die Wahlvorstände müssen ihre Wählerlisten daher besonders sorgfältig prüfen, um spätere Wahlanfechtungen zu vermeiden.

Was Betriebsräte jetzt tun müssen

Die heiße Phase der Vorbereitung beginnt. Da Wahlvorstände meist zehn Wochen vor der Wahl bestellt werden, wird der Januar 2026 entscheidend.

Betriebsräte sollten jetzt handeln:
1. Budget sichern: Kosten für Tablets und Wahlsoftware nach § 20 Abs. 3 BetrVG geltend machen
2. Gespräche führen: Bei Interesse an Online-Wahl umgehend den Arbeitgeber kontaktieren
3. Wählerlisten prüfen: Matrix-Mitarbeiter identifizieren und erfassen

Die schwarz-rote Koalition zeigt mit dem Pilotprojekt einen pragmatischen Weg: Sie modernisiert die Betriebsverfassung, ohne die Arbeitgeber zu überfordern. Nach Jahren der Pandemie und verbreiteter Homeoffice-Modelle ist dies ein längst überfälliger Schritt.

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