Betriebsbegriff: Gericht schafft Klarheit für digitale Arbeitswelt
31.01.2026 - 10:14:12Das Bundesarbeitsgericht definiert neu, was einen eigenständigen Betrieb ausmacht – mit weitreichenden Folgen für die Mitbestimmung in digitalisierten Unternehmen. Die Entscheidung kommt pünktlich zu den anstehenden Betriebsratswahlen 2026.
Was ist noch ein Betrieb im Digitalzeitalter?
Verwaltungseinheiten oder reine Logistikstandorte, die lediglich per App von einer Zentrale gesteuert werden, sind keine eigenständigen Betriebe. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Woche. Für die Bildung eines eigenen Betriebsrats sei eine lokale Führungsstruktur mit Entscheidungsbefugnissen nötig. Algorithmen und Fernsteuerung reichen nicht aus.
Diese Klarstellung hat massive Auswirkungen auf Plattformunternehmen und Firmen mit IT-Outsourcing. Denn nur wo ein Betrieb ist, darf auch ein Betriebsrat gewählt werden. Fehlt dieser Status, haben die Mitarbeiter keinen lokalen Ansprechpartner für ihre Belange. Das zentralisiert die Mitbestimmung – was die Kommunikation vereinfachen, aber auch den Bezug zu lokalen IT-Problemen schwächen kann.
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Wirtschaftsausschuss gewinnt an strategischer Bedeutung
Rechtsexperten sehen im präzisierten Betriebsbegriff nun einen strategischen Hebel für die Mitbestimmung. Besonders bei Shared Service Centern und Matrixorganisationen wird die Zuordnung der Mitarbeiter entscheidend. Gehören sie rechtlich zu einer zentralen Einheit, stärkt das die Informationsrechte des zentralen Wirtschaftsausschusses bei IT-Umstrukturierungen.
Der Wirtschaftsausschuss muss laut Betriebsverfassungsgesetz „rechtzeitig und umfassend“ über Änderungen der Betriebsorganisation informiert werden – dazu zählt auch die Einführung neuer IT-Systeme. Mit dem neuen Urteil im Rücken können die Ausschüsse nun genauer nachfragen: Verschiebt ein geplantes Cloud-Projekt das Entscheidungszentrum im Unternehmen? Wird die IT-Reorganisation genutzt, um Betriebe künstlich zu zersplittern oder zu zentralisieren?
Countdown zu den Betriebsratswahlen 2026
Die rechtliche Klarstellung kommt zur rechten Zeit. Vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden in Deutschland die regulären Betriebsratswahlen statt. Die Gewerkschaft ver.di betont die Bedeutung dieser Wahlen für bessere Arbeitsbedingungen. Die Wahlvorstände stehen nun vor der Aufgabe, in komplexen IT-Strukturen korrekt die wahlberechtigten Mitarbeiter zu identifizieren.
Für viele Unternehmen bedeutet das Urteil Nachbesserungsbedarf. Vor allem in technologieintensiven Branchen müssen bestehende Betriebsratsstrukturen überprüft werden. Stimmen sie noch mit den strengen Kriterien des Gerichts zur „organisatorischen Selbstständigkeit“ überein?
Die größte Herausforderung liegt nun beim Wirtschaftsausschuss. Seine Aufgabe wird es sein, diese neuen strukturellen Realitäten in seine Beratungen einzubeziehen. Denn IT-Projekte sind heute oft strategische Unternehmensentscheidungen. Das Recht, nicht nur über die Technik, sondern über die Steuerung dieser Projekte informiert zu werden, könnte zum bestimmenden Thema der Arbeitsbeziehungen 2026 werden. Wer den Ausschuss zu spät einbindet, riskiert einstweilige Verfügungen und gestoppte IT-Einführungen – ein Risiko, das im beschleunigten digitalen Wandel kaum ein Unternehmen eingehen will.
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