Beschäftigtendatenschutzgesetz: Bundesregierung startet neuen Anlauf
07.01.2026 - 16:13:12Die Bundesregierung will 2026 endlich ein eigenes Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmerdaten auf den Weg bringen. Nach dem Scheitern eines ersten Entwurfs 2024 hat das Bundesarbeitsministerium die Vorbereitungen für einen neuen Vorstoß bestätigt. Das Gesetz soll klare Regeln für KI, digitale Überwachung und HR-Compliance schaffen.
Neustart nach gescheitertem Entwurf
Die Pläne für ein spezifisches Beschäftigtendatenschutzgesetz liegen nicht neu auf dem Tisch. Bereits im Oktober 2024 legten das Arbeits- und das Innenministerium einen Entwurf vor, der jedoch mit dem Bruch der Ampel-Koalition im November desselben Jahres scheiterte. Jetzt hat die neue Regierung das Vorhaben in ihr Sofortprogramm für 2026 aufgenommen.
Der alte Entwurf wird nicht einfach übernommen, aber „Erkenntnisse aus der letzten Legislaturperiode“ sollen einfließen. Kern bleibt das Ziel, die allgemeinen Regelungen des § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu ersetzen. Diese gelten seit langem als unzureichend für die digitale Arbeitswelt. Bereits 2023 äußerte der Europäische Gerichtshof Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen Regelungen mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Schwerpunkt KI und digitale Überwachung
Ein zentraler Streitpunkt wird die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) und digitaler Überwachung sein. Immer mehr Unternehmen setzen algorithmische Systeme für Personalauswahl oder Leistungsbewertung ein – oft ohne klare rechtliche Grenzen.
Viele Betriebsräte und HR-Verantwortliche sind unsicher, welche Mitbestimmungsrechte ihnen bei technischer Überwachung und KI-Einsatz zustehen. Ein kostenloser Leitfaden erklärt praxisnah, was § 87 BetrVG für Überwachungsmaßnahmen und Datenerhebung bedeutet, welche Mitbestimmungsrechte Betriebsräte haben und wie sich Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten lassen. Mit Checklisten und konkreten Formulierungsbeispielen für Verhandlungen mit der Geschäftsleitung. Jetzt kostenlosen Leitfaden zu § 87 BetrVG herunterladen
Der neue Gesetzentwurf dürfte hier strenge Transparenzpflichten vorsehen. Arbeitgeber müssten offenlegen, wann und wie KI Mitarbeiter bewertet. Diese Regelungen sollen sich am EU-KI-Gesetz orientieren, das KI-Systeme im Beschäftigungskontext als „hochriskant“ einstuft.
Ebenso brisant ist die Frage der Arbeitsplatzüberwachung. Das Gesetz soll präzise Grenzen setzen, insbesondere für die Nutzung von Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Zoom. Diese sammeln oft umfangreiche Verhaltensdaten. Ziel ist ein klares Verbot, Daten aus „exzessiver“ oder „heimlicher“ Überwachung für Personalentscheidungen zu nutzen.
Was auf Personalabteilungen zukommt
Für HR-Abteilungen bedeutet das geplante Gesetz erheblichen Anpassungsbedarf. Die bisherige Praxis, sich pauschal auf „berechtigte Interessen“ oder oft fragwürdige Einwilligungen der Beschäftigten zu berufen, wird voraussichtlich nicht mehr ausreichen.
- Bewerberdaten: Speicherfristen und automatisierte Filtertools
- Mitarbeiterüberwachung: Umfang der Datenerhebung durch IT-Sicherheits- und Produktivitätstools
- Interne Ermittlungen: Zulässigkeit von Datenevidenz in Compliance-Fällen
Unternehmen müssen ihre Datenschutzrichtlinien und Betriebsvereinbarungen anpassen. Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der Einführung datenverarbeitender Technologien werden voraussichtlich gestärkt. Eine frühzeitige Einbindung der Mitarbeitervertretung wird daher entscheidend.
Zeitplan und offene Fragen
Wirtschaftsverbände reagieren verhalten optimistisch. Sie begrüßen die angestrebte Rechtssicherheit, fürchten aber neue bürokratische Hürden. Der Status als Sofortprogramm deutet auf ein ambitioniertes Tempo hin – ein neuer Gesetzentwurf könnte bereits im ersten Halbjahr 2026 vorliegen.
Doch Skepsis ist angebracht. Schon frühere Versuche scheiterten an Ressortstreitigkeiten und Interessengegensätzen. „Die Absicht ist klar, aber die Umsetzung hängt davon ab, wie die Regierung digitale Innovation und Arbeitnehmerschutz ausbalanciert“, kommentieren Branchenbeobachter.
Halten die Ministerien den Zeitplan ein, könnte das Beschäftigtendatenschutzgesetz Ende 2026 oder Anfang 2027 in Kraft treten. Für Personalverantwortliche und Datenschutzbeauftragte heißt es nun: die Entwicklungen genau beobachten und die Weichen für die Compliance von morgen stellen.
PS: Wenn Ihr Betrieb plant, KI-gestützte Auswahl- oder Überwachungstools einzuführen, sollten Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte vorbereitet sein. Dieses kostenlose E-Book zeigt, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG wirksam durchsetzen, welche Fragen Sie der Geschäftsleitung stellen müssen und wie Sie Betriebsvereinbarungen datenschutzkonform formulieren. Inklusive Praxis-Checkliste und Musterformulierungen für Verhandlungen. Gratis E‑Book: Mitbestimmung bei Überwachung sichern


