Bayerns, Digitalminister

Bayerns Digitalminister fordert Ende der Online-Anonymität

29.12.2025 - 10:14:12

Bundesjustizministerin Hubig lehnt eine staatliche Klarnamenpflicht ab und verteidigt das Recht auf Anonymität. Die Debatte über Sicherheit und Privatsphäre im Internet spitzt sich zu.

Bayerns Digitalminister Fabian Mehring fordert eine Klarnamenpflicht im Netz. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erteilt dem Vorstoß eine klare Absage. Die Debatte über Sicherheit und Privatsphäre erreicht einen neuen Höhepunkt.

Der bayerische Minister argumentiert, das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität. Seine Forderung zielt darauf ab, die Diskussionskultur im Netz zu „zivilisieren“. Wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller.

Unterstützung erhält Mehring vom ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle. Der Jurist hält eine Klarnamenpflicht für verfassungsrechtlich möglich und warnt vor einer Verrohung, die keine Gesellschaft dauerhaft aushalten könne.

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Justizministerin Hubig verteidigt Meinungsfreiheit

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht entschieden ab. Ihr Argument: Das „berechtigte Interesse an dauerhafter Anonymität“ sei ein hohes Gut, besonders für Whistleblower oder vulnerable Gruppen.

Die Ministerin betont, dieser Schutz ende zwar bei Straftaten. Statt einer präventiven Identifikation aller setzt das Justizministerium auf eine effektivere Strafverfolgung im Einzelfall. Verbesserte Ermittlungsmethoden seien der verhältnismäßigere Weg.

Damit positioniert sich der Bund gegen einen Generalverdacht, der jeden Nutzer zwingen würde, seinen Ausweis bei Plattformen wie X oder Instagram zu hinterlegen.

Länder fordern Debatte über Grenzen der Anonymität

Die Fronten verlaufen nicht nur zwischen Bund und Bayern. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) plädiert für eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte“. Sie warnt vor einer schleichenden Normalisierung von Hasskriminalität.

Die schiere Masse an Hasskommentaren überfordert die Strafverfolgungsbehörden praktisch. Die zentrale Frage lautet: Ist das Prinzip „Löschen und Bestrafen“ ohne vorgelagerte Identifizierung überhaupt noch skalierbar?

Warnung vor Datenlecks und Abschreckungseffekten

Abseits der Politik wirft die Idee massive technische und datenschutzrechtliche Fragen auf. Eine Klarnamenpflicht würde verlangen, dass Nutzer ihre Identität bei der Registrierung verifizieren – etwa per Ausweiskopie.

  • Risiko großer Datenlecks: Solche zentralen Datenbanken wären attraktive Ziele für Hacker. Ein Leck könnte Identitätsdiebstahl und Doxing Tür und Tor öffnen.
  • Gefahr der „Chilling Effects“: Kritiker befürchten, dass Menschen aus Angst vor Konsequenzen legitime, aber kontroverse Meinungen nicht mehr äußern würden. Der Diskurs könnte sich so weiter radikalisieren.

Europäischer Rahmen setzt Grenzen

Die deutsche Debatte findet im Schatten des europäischen Digital Services Act (DSA) statt. Dieser verpflichtet große Plattformen seit 2024 zu mehr Transparenz und härterem Vorgehen gegen illegale Inhalte. Eine generelle Klarnamenpflicht schreibt er jedoch nicht vor.

Experten werten den bayerischen Vorstoß als Versuch, nationale Akzente in einem europäisch regulierten Feld zu setzen. Ein nationaler Alleingang wäre im globalen Internet kaum durchsetzbar und könnte Nutzer zu ausländischen Diensten treiben.

Die Vehemenz von Hubigs Absage deutet darauf hin: Die Bundesregierung ist nicht bereit, grundlegende Freiheitsrechte im Netz für Sicherheitsversprechen zu opfern. Kurzfristig ist mit keiner Gesetzesänderung zu rechnen. Doch der politische Druck, „etwas zu tun“, bleibt hoch.

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