Bayerisches Gericht verbietet Betriebsprüfungen in Privatwohnungen
05.02.2026 - 22:40:12Die Deutsche Rentenversicherung darf nicht in Privathaushalten kontrollieren. Das hat das Bayerische Landessozialgericht in einem Grundsatzurteil entschieden und die Privatsphäre gestärkt.
Das Gericht stellte klar, dass das Sozialgesetzbuch Betriebsprüfungen in privaten Wohnungen ausdrücklich ausschließt. Dieser Schutz gilt uneingeschränkt – auch bei Verdacht auf Schwarzarbeit. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Sozialgerichts Regensburg.
Streitfall um unangemeldete Pflegekraft
Der Fall, der zu dem Präzedenzurteil führte, drehte sich um eine unangemeldete Pflegekraft. Nach dem Tod eines Pflegebedürftigen stellten die Behörden fest, dass eine Betreuungskraft ohne Sozialversicherungsanmeldung beschäftigt worden war. Die Rentenversicherung forderte daraufhin von den Erben die Nachzahlung der Beiträge.
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Dagegen klagten die Erben erfolgreich. Das Sozialgericht Regensburg gab ihnen recht, weil die Prüfung in der Privatwohnung rechtswidrig war. Die Rentenversicherung legte Berufung ein – und unterlag nun auch vor dem Landessozialgericht.
Klare Aufgabentrennung: Krankenkassen zuständig
Was bedeutet das Urteil konkret für die Praxis? Die Rentenversicherung verliert ihr Prüfungsrecht in Privatwohnungen. Die Beiträgeinzug für dort beschäftigte Kräfte – ob Putzhilfe, Kinderbetreuung oder Pflegedienst – obliegt nun eindeutig den Krankenkassen als Einzugsstellen.
Damit zieht das Gericht eine klare Grenze zwischen behördlicher Kontrolle und dem grundgesetzlich geschützten Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch in Zeiten von Homeoffice und dezentralem Arbeiten bleibt die Privatwohnung ein geschützter Raum.
Bundesweites Grundsatzurteil steht noch aus
Die bayerischen Richter haben die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Sie erkennen die grundsätzliche Bedeutung der Frage an. Ein Urteil des Bundesgerichts würde für ganz Deutschland verbindlich klären, ob Rentenversicherungsprüfer Privatwohnungen betreten dürfen.
Bis dahin gilt in Bayern: Private Arbeitgeber müssen Beschäftigte zwar korrekt anmelden und Beiträge zahlen. Vor unangemeldeten Prüfungen der Rentenversicherung in den eigenen vier Wänden sind sie jedoch geschützt.
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