BAuA, Regeln

BAuA verschärft Regeln für Hitzeschutz am Arbeitsplatz

08.01.2026 - 11:26:12

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz aktualisiert ihr Fachbuch mit neuen Kriterien zur Gefährdungsbeurteilung von heißen Oberflächen und Medien. Unternehmen erhalten standardisierte Textbausteine und Checklisten.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Standards für den Umgang mit heißen Oberflächen und Medien deutlich verschärft. Mit neuen Textbausteinen und Checklisten sollen schwere Verbrennungsunfälle verhindert werden.

Konkrete Handlungshilfen für die Praxis

Am Dienstag veröffentlichte die BAuA die aktualisierte 2025er-Ausgabe des „Fachbuchs Arbeitsstätten“. Der Fokus liegt auf überarbeiteten Praxishilfen für die Gefährdungsbeurteilung von „Heißen Medien und Oberflächen“. Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte erhalten damit erstmals standardisierte Textmodule, um maßgeschneiderte Prüflisten zu erstellen.

Die neuen Kriterien orientieren sich streng an der Norm DIN EN ISO 13732-1. Ein zentraler Punkt: Es gibt keine pauschale „sichere“ Temperatur. Die Bewertung muss stets das Wechselspiel aus Oberflächentemperatur, Materialeigenschaften und Kontaktdauer berücksichtigen. So kann blankes Metall schon bei geringeren Temperaturen gefährlich sein als Kunststoff – eine Nuance, die bisher oft übersehen wurde.

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Vom unbeabsichtigten Kontakt zur persönlichen Schutzausrüstung

Die Hilfestellungen unterscheiden klar zwischen zwei Risikoszenarien. Zum einen der unbeabsichtigte Kontakt, etwa das Anstoßen an eine heiße Rohrleitung. Zum anderen der beabsichtigte Kontakt mit Bedienelementen wie Ventilen oder Griffen, die für die Arbeit notwendig sind.

Als Leitfaden für Schutzmaßnahmen dient das bewährte STOP-Prinzip (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen). An erster Stelle stehen technische Lösungen: Temperaturen senken, Systeme abdichten oder gefährliche Stellen isolieren und abschirmen. Reicht das nicht, folgen Zugangskontrollen, Warnschilder und Schulungen. Spezielle Hitzeschutzkleidung und -handschuhe sind nur das letzte Mittel.

Neuer Fokus auf flüssige und gasförmige Gefahren

Besonderes Augenmerk legt die BAuA auf die oft unterschätzten Risiken durch heiße Medien wie Dampf, Öl oder Gase. Hier fordern die neuen Kriterien eine Bewertung von Temperatur, Druck und dem Risiko eines unkontrollierten Austritts. Verbrühungen durch solche Medien führen häufig zu besonders schweren Langzeitschäden.

Die BAuA betont, dass die Beurteilung thermischer Gefahren kein isolierter Vorgang mehr sein darf. Sie ist nun integraler Bestandteil der gesamten Arbeitsstättengestaltung. Diese klare Einbettung in den Rechtsrahmen schafft mehr Rechtssicherheit für Unternehmen.

Was bedeutet das für die betriebliche Praxis?

Unternehmen sind aufgefordert, ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen umgehend anhand der neuen Standards zu überprüfen. Die überarbeiteten Grenzwert- und Kontaktzeittabellen liefern die notwendige Argumentationsgrundlage gegenüber Aufsichtsbehörden. Bei Betriebsbegehungen dürften die neuen Kriterien künftig als Maßstab dienen.

Die BAuA kündigte an, die textbasierten Leitfäden perspektivisch durch digitale Tools zu ergänzen. Denkbar wäre ein interaktiver Rechner für Kontaktverbrennungsrisiken. Die vollständigen Textbausteine und das aktualisierte Fachbuch stehen ab sofort auf der Website der BAuA zur Verfügung.

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