BAuA, Regeln

BAuA verschärft Regeln für bewegliche Maschinenteile

05.01.2026 - 22:53:12

Neue Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz verlangen präzise Stabilitätsnachweise mit Sicherheitsfaktor 2,0 und bereiten auf EU-Maschinenverordnung vor.

Neue Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung von “unkontrolliert bewegten Teilen” gelten ab sofort. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Gesundheit (BAuA) hat ihre Kriterien für Stabilitätsnachweise deutlich verschärft.

Drei Kategorien für präzisere Risikobewertung

Ab sofort müssen Unternehmen mechanische Gefahren in drei klar definierten Kategorien erfassen. Diese neue Systematik soll verhindern, dass Risiken bei Inspektionen übersehen werden. Betroffen sind vor allem Logistik, Produktion und Bau – Branchen also, in denen mobile Maschinen und temporäre Lagerung alltäglich sind.

Die erste Kategorie umfasst kippende und schwingende Teile, etwa hoch gestapelte Paletten oder schlanke Bauteile. Die zweite betrifft rollende und gleitende Teile, die durch Wind, Stöße oder Vibrationen in Bewegung geraten können. Zur dritten Kategorie zählen fallende, abreißende oder berstende Teile, die sich von Maschinen lösen könnten.

Anzeige

Viele Gefährdungsbeurteilungen erfüllen unter den neuen BAuA-Kriterien nicht mehr die Anforderungen – das kann bei Betriebsprüfungen zu ernsten Beanstandungen führen. Ein kostenloses Download-Paket mit GBU-Vorlagen, Checklisten und praktischen Hinweisen erklärt Schritt für Schritt die neuen Kippsicherheitsnachweise und zeigt, wie Sie Stapelungen und temporäre Lagerflächen rechtssicher bewerten. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und bereiten Sie sich auf anstehende Prüfungen vor: Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen kostenlos herunterladen

Sicherheitsfaktor 2.0 wird verbindlich

Die technisch bedeutendste Neuerung: Ein einfacher Sichtcheck reicht für risikoreiche Stapelungen nicht mehr aus. Die BAuA führt jetzt präzise mathematische Kriterien für den Kippsicherheitsnachweis ein.

Kern der Verschärfung ist der verbindliche Sicherheitsfaktor von mindestens 2,0. Das bedeutet: Die stabilisierenden Momente müssen die kippenden Momente mindestens um das Doppelte übersteigen. Dieser hohe Sicherheitspuffer berücksichtigt reale Bedingungen wie unebene Böden, Erschütterungen durch Gabelstapler oder Materialunregelmäßigkeiten.

Technische Maßnahmen haben Vorrang

Unternehmen sollten ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen umgehend überprüfen – besonders für mobile Geräte und temporäre Lagerflächen. Die BAuA betont: “Unkontrolliert” heißt nicht “unvorhersehbar”. Die Beweislast liegt nun stärker beim Arbeitgeber.

Die aktualisierten Richtlinien bestätigen die Hierarchie der Schutzmaßnahmen. Technische Lösungen wie feste Anti-Roll-Vorrichtungen oder Barrieren haben klaren Vorrang vor organisatorischen Anweisungen oder Warnhinweisen. Diese Ausrichtung entspricht den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2111).

Vorbereitung auf EU-Maschinenverordnung 2027

Die nationalen Neuregelungen bereiten die deutsche Industrie auf die europaweite Maschinenverordnung vor, die ab Januar 2027 verbindlich wird. Unternehmen, die die strengen Stabilitätsberechnungen jetzt umsetzen, sind für die kommenden EU-Anforderungen besser gerüstet.

Die Gewerbeaufsicht wird die Umsetzung der neuen Nachweispflichten bei Betriebsbesuchen im ersten Quartal 2026 besonders im Blick behalten. Der Trend ist klar: Die deutsche Regulierung setzt zunehmend auf “quantifizierbare Sicherheit” – Schätzung wird durch Berechnung ersetzt.

Anzeige

PS: Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Stabilitätsnachweise den neuen Sicherheitsfaktor 2,0 und die BAuA-Anforderungen erfüllen? Das kostenlose Paket bietet praxisnahe Checklisten, Muster-Gefährdungsbeurteilungen und einen Leitfaden zur rechtssicheren Dokumentation — ideal für Sicherheitsbeauftragte, Sifas und Verantwortliche vor den Betriebsbesuchen 2026. Holen Sie sich die Vorlagen und prüfen Sie Ihre Prozesse schnell und fundiert: Jetzt GBU-Checklisten & Leitfaden sichern

@ boerse-global.de