BAuA, Lücke

BAuA schließt Lücke: Neue Regeln für KI am Arbeitsplatz

09.01.2026 - 15:52:11

Neue Richtlinien verpflichten Arbeitgeber, psychische Belastungen durch KI-Tools in der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Die Vorgaben sind ab sofort verbindlich.

Deutschlands Arbeitsschützer modernisieren die Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeit im KI-Zeitalter. Der Schritt kommt zu einem kritischen Zeitpunkt.

Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine entscheidende Regelungslücke geschlossen. Angesichts der rasanten Verbreitung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Büros hat die Behörde ihren Rahmen für sichere Arbeitsstätten aktualisiert. Erstmals enthalten die Richtlinien nun konkrete Kriterien, wie die psychischen Belastungen durch KI-Tools bei der Bildschirmarbeit zu bewerten sind. Die neuen Vorgaben sind ab sofort verbindlich.

Modernisierte Richtlinien für die digitale Transformation

Kern der Neuerung ist die aktualisierte Ausgabe des Fachbuchs „Arbeitsstätten sicher gestalten“. Es legt die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) aus und definiert den „Stand der Technik“. Die jetzt veröffentlichte Fassung reagiert direkt auf die digitale Transformation. Sie verpflichtet Arbeitgeber, bei ihrer Gefährdungsbeurteilung auch die ergonomischen und psychologischen Folgen „smarter“ Arbeitssysteme zu berücksichtigen.

Bisherige, statische Vorschriften konnten mit dynamischen, KI-gesteuerten Arbeitsabläufen kaum Schritt halten. Hier übernehmen Algorithmen zunehmend die Steuerung von Tempo und Aufgabenstruktur. Die neuen BAuA-Kriterien sollen sicherstellen, dass der Arbeitsschutz mit dieser technologischen Entwicklung mithält.

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Fokus auf psychische Belastung und Mensch-Maschine-Interaktion

Ein Schwerpunkt liegt auf der mentalen Arbeitsbelastung durch die Mensch-KI-Interaktion. Die Gefährdungsbeurteilung muss demnach künftig nicht nur physische Faktoren wie Sitzhaltung prüfen, sondern auch kognitive Auswirkungen.

Konkret bewertet werden sollen:
* Transparenz der Algorithmen: Verstehen Mitarbeiter, wie die KI zu Entscheidungen kommt, die ihre Arbeit beeinflussen? Unklarheit erzeugt Stress.
* Erhalt der Autonomie: Nehmen KI-Hilfssysteme den Beschäftigten zu viele Entscheidungen ab? Kontrollverlust kann psychisch belasten.
* Arbeitsintensität: Führen KI-bedingte Effizienzgewinne zu einer Verdichtung der Arbeit, die auf Dauer nicht tragbar ist?

Diese Leitlinien basieren auf BAuA-Forschungen zur „KI-gestützten Arbeit“. Sie zeigen: Die Technologie befreit zwar von Routinetätigkeiten, kann aber neuen Druck durch Leistungsüberwachung und beschleunigte Abläufe erzeugen.

Dringlichkeit durch hohe Verbreitung

Die Aktualisierung der Vorschriften kommt zum richtigen Zeitpunkt. Einen Tag vor der BAuA-Meldung veröffentlichte das Ifo-Institut eine Studie. Ihr zufolge nutzt bereits rund jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland regelmäßig KI im Beruf.

Die Technologie ist damit im Büroalltag angekommen. Viele Unternehmen setzen Tools wie generative KI oder automatische Analysen ein, ohne ihre Gefährdungsbeurteilungen anzupassen. Rechtsanwälte warnen: Wer die neuen BAuA-Standards ignoriert, riskiert Haftungsansprüche und Bußgelder – vor allem, wenn KI-Nutzung mit Burnout oder stressbedingten Erkrankungen in Verbindung gebracht wird.

Praktische Umsetzung und Reaktionen

Für Personalabteilungen und Sicherheitsfachkräfte bedeutet die Veröffentlichung sofortigen Handlungsbedarf. Die BAuA betont: Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Prozess. Die Einführung einer KI-Software gilt als „wesentliche Veränderung“ und erfordert eine Neubewertung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Die Wirtschaft reagiert verhalten positiv. Verbände begrüßen die Klarstellung, sehen aber praktische Hürden. Wie soll man „psychische Belastung durch Algorithmen“ konkret messen? Dennoch herrscht Einigkeit: Die BAuA schafft mit ihrem „Human-in-the-Loop“-Ansatz eine notwendige Grundlage, damit Effizienz nicht auf Kosten der Gesundheit geht.

Was kommt als Nächstes?

Die Integration der Kriterien in die betriebliche Praxis wird das Thema Arbeitsschutz im ersten Halbjahr 2026 prägen. Die BAuA kündigte bereits weitere, branchenspezifische „Handlungshilfen“ an, etwa für Kundenservice oder Verwaltung – Bereiche mit besonders hoher KI-Durchdringung.

Unternehmen wird geraten, die aktualisierte Richtlinie umgehend zu beschaffen und ihre bestehenden Beurteilungen für Bildschirmarbeitsplätze zu überprüfen. Ein „technologiebewusstes“ Sicherheitskonzept wird wohl bald Standard bei Compliance-Prüfungen sein.

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