Batteriegesetz: Tausende Firmen droht Markt-Ausschluss
15.01.2026 - 03:22:12Ab sofort verlieren Tausende Unternehmen ihre Verkaufsgenehmigung für Batterien und batteriebetriebene Produkte in Deutschland. Grund ist die heute in Kraft getretene Neuregelung des Batteriegesetzes, die viele Firmen trotz letzter Warnungen nicht rechtzeitig umsetzen konnten.
Fristablauf ohne Gnade: Sofortiges Verkaufsverbot droht
Seit Mitternacht müssen alle Hersteller, Importeure und Händler ihre Registrierung beim nationalen Register Stiftung EAR aktualisiert haben. Kern der Reform ist die verpflichtende Partnerschaft mit einer zertifizierten Organisation für Herstellerverantwortung (OfH). Wer diese Anforderung nicht erfüllt, verliert umgehend seine Marktzulassung. Ein entsprechendes Verkaufs- und Vertriebsverbot für alle betroffenen Produkte tritt sofort in Kraft.
Das betrifft nicht nur lose Batterien, sondern jedes Gerät mit eingebautem Akku – von Smartphones und Laptops über E-Bikes bis zu medizinischen Geräten. Selbst große Online-Marktplätze und Einzelhändler können in die Haftung genommen werden, wenn sie Waren nicht registrierter Anbieter verkaufen.
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Zertifizierungsstau führte zu Wettlauf gegen die Zeit
Die Umsetzung des neuen Batteriegesetzes (BattDG) verlief alles andere als reibungslos. Obwohl die Regelung bereits im Oktober 2025 in Kraft trat, standen bis weit in den Dezember hinein kaum zertifizierte OfHs zur Verfügung. Für den massenhaft benötigten Bereich portabler Batterien gab es lange Zeit nur einen einzigen zugelassenen Dienstleister.
Große Wirtschaftsverbände wie Bitkom, VDMA und ZVEI warnten wiederholt vor einem drohenden Marktstillstand und forderten ein Moratorium. Die Bundesregierung und die Stiftung EAR blieben jedoch hart: Die Frist zum 15. Januar sei endgültig.
Erst in den letzten Wochen entspannte sich die Lage leicht. Bis zum 13. Januar waren 14 OfHs für verschiedene Batteriekategorien zugelassen, darunter sechs Anbieter für portable Batterien. Dennoch hatten zu diesem Zeitpunkt von etwa 44.000 registrierten Unternehmen nur knapp 13.000 ihre OfH-Partnerschaft erfolgreich gemeldet.
Komplexe Prozesse und hohe Hürden
Die späte Verfügbarkeit der OfHs war nur ein Problem. Die eigentliche Registrierung erwies sich als mehrstufiger, zeitaufwendiger Prozess. Nach Abschluss eines Vertrags mit einer OfH muss der Hersteller die Partnerschaft im EAR-Portal eintragen. Die OfH muss diesen Eintrag dann ihrerseits bestätigen – ein administrativer Aufwand, der in den letzten Tagen beide Seiten an Kapazitätsgrenzen brachte.
Kritiker führen die Verzögerungen auf überzogene Anforderungen zurück. Die hohen finanziellen Sicherheitsleistungen und bürokratischen Hürden für OfH-Zertifizierungen hätten viele potenzielle Anbieter abgeschreckt oder verzögert.
Hintergrund: EU-Batterieverordnung als Treiber
Die deutsche Neuregelung setzt die ambitionierte EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 um, einen zentralen Baustein des europäischen Green Deals. Ziel ist eine echte Kreislaufwirtschaft für Batterien. Durch das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sollen Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte – von Design über Nutzung bis zum Recycling – verantwortlich sein.
Während die Umweltziele breite Unterstützung finden, stößt die holprige Umsetzung in der Wirtschaft auf Unverständnis. Sie schaffe rechtliche Unsicherheit und behindere den Wettbewerb, so die Kritik.
Was jetzt auf den Markt zukommt
Die Stiftung EAR wird in den kommenden Tagen damit beginnen, nicht konforme Registrierungen zu löschen. Betroffene Unternehmen müssen sofort alle Verkäufe stoppen. Eine neue Registrierung kann Wochen dauern.
Die unmittelbaren Folgen könnten spürbare Engpässe bei bestimmten Produkten und erhebliche Umsatzeinbußen für nicht konforme Firmen sein. Der deutsche Fall zeigt Unternehmen in der gesamten EU eindrücklich, wie wichtig eine frühzeitige und aktive Vorbereitung auf komplexe Umweltvorschriften ist. Die Bürokratie kann härter zuschlagen als erwartet.
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