Batterie-Recycling: Neue Regeln treten in Kraft – Verbot droht Nachzüglern
16.01.2026 - 05:03:12Eine entscheidende Frist im deutschen Batterierecht ist abgelaufen. Unternehmen, die ihre Registrierung nicht an die neuen Vorgaben angepasst haben, droht ein Vertriebsverbot.
Seit heute müssen alle Hersteller, Importeure und Händler von Batterien ihre Eintragungen im offiziellen Register aktualisiert haben. Kern der Neuregelung ist die verpflichtende Anbindung an eine staatlich zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH). Diese übernimmt künftig die flächendeckende Rücknahme und das fachgerechte Recycling aller Altbatterien. Wer die Umstellung versäumt hat, riskiert den Entzug der Registrierung und damit den Verkauf seiner Produkte in Deutschland.
Was sich für die Industrie radikal ändert
Das neue Batteriedurchführungsgesetz (BattDG), das seit Oktober 2025 in Kraft ist, beendet die bisherigen Insellösungen. Es schafft einen einheitlichen, wettbewerblichen Rahmen unter Aufsicht der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR). Die Pflicht zur Teilnahme an einem Rücknahmesystem gilt nun erstmals für alle fünf Batteriekategorien: von der Knopfzelle über Autobatterien bis hin zu großen Industrie- und Fahrzeugbatterien für E-Autos und E-Bikes.
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Bis gestern mussten Unternehmen für jede Batterieart einen Vertrag mit einer zugelassenen OfH abschließen und dies im EAR-Register hinterlegen. Fehlen die aktualisierten Daten, erlischt die Registrierung. Ausländische Firmen sind zudem verpflichtet, einen inländischen Bevollmächtigten zu benennen.
Ein holpriger Start mit späten Zulassungen
Der Weg zum neuen System war von Turbulenzen geprägt. Noch im Herbst 2025 warnten Verbände wie VDMA, ZVEI und Bitkom lautstark vor einem drohenden Verkaufsstopp. Der Grund: Die Zulassung neuer OfH-Systeme durch die Stiftung EAR verlief schleppend. Den Herstellern fehlte lange die notwendige Auswahl, um ihre Pflichten fristgerecht zu erfüllen.
Die Lage entspannte sich erst gegen Jahresende, als weitere Anbieter wie Rebat die Zulassung erhielten. Trotz der anfänglichen Engpässe blieben die Behörden hart: Die Frist wurde nicht verlängert. Nach jüngsten Zahlen hatten bis zum 13. Januar bereits rund 13.000 Hersteller ihre Registrierung erfolgreich angepasst.
Mehr Transparenz, mehr Recycling – die Ziele
Mit dem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber ambitionierte Ziele. Die zentralisierten OfH-Strukturen sollen die Sammelquoten deutlich erhöhen und die Stoffströme transparenter machen. Vor allem bei wertvollen Rohstoffen wie Lithium, Kobalt und Nickel ist eine effiziente Rückgewinnung für die europäische Wirtschaft strategisch wichtig. Das Gesetz stärkt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und bindet Unternehmen umfassender in die Verantwortung für den Produktlebenszyklus ein.
Für Verbraucher ändert sich im Alltag wenig. Altbatterien können weiterhin im Handel oder an kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Neu ist, dass auch Batterien aus E-Bikes oder E-Scootern nun am Wertstoffhof entsorgt werden können. Händler sind zudem verpflichtet, besser über Rückgabemöglichkeiten zu informieren.
Die Bewährungsprobe beginnt jetzt
Mit dem Ende der Übergangsfrist beginnt die Phase der praktischen Umsetzung. Die Stiftung EAR wird die Einhaltung der Vorschriften überprüfen und bei Verstößen durchgreifen. Die OfH-Systeme müssen nun flächendeckende Sammel- und Logistiknetze aufbauen.
Branchenkenner erwarten eine Professionalisierung des Marktes. Die Anforderungen an die Rücknahmesysteme sind deutlich gestiegen. Langfristig soll das Gesetz nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch die Versorgung mit kritischen Rohstoffen sichern. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das neue System hält, was es verspricht.
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