Bamberg: Gericht stärkt Satirefreiheit mit Meme-Urteil
02.02.2026 - 22:32:12Ein Meme über Ex-Ministerin Faeser war kein Straftatbestand, entschied das Landgericht Bamberg. Die Richter stärkten damit die Meinungsfreiheit im Netz und setzten einen klaren Grenzstein zwischen Satire und strafbarer Verleumdung.
Satire statt Tatsachenbehauptung
Der Fall drehte sich um ein digital bearbeitetes Bild, das die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigte. In der Montage hielt sie ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“. Das Originalbild stammte aus einer Holocaust-Gedenkkampagne mit dem Text „We Remember“. Das Amtsgericht Bamberg hatte den verantwortlichen Redakteur David Bendels im April 2025 wegen übler Nachrede verurteilt.
Doch das Landgericht sah das fundamental anders. In seinem Berufungsurteil vom 14. Januar 2026, das nun nach Verzicht der Staatsanwaltschaft auf Revision rechtskräftig ist, sprachen die Richter Bendels frei. Die Kernbegründung: Für einen „unbefangenen Betrachter“ sei die Montage eindeutig als satirische Überspitzung erkennbar und keine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung.
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Klare Abgrenzung für digitale Debattenkultur
Die Entscheidung gibt der viel diskutierten „Satire-Immunität“ im Netz rechtliche Kontur. Das Gericht wertete das Meme als zulässige Meinungsäußerung, die durch die Kunst- und Meinungsfreiheit des Grundgesetzes (Artikel 5 GG) geschützt ist. Die überzogene Aussage – eine Verfassungsministerin hasse die Meinungsfreiheit – sei als politische Kritik und nicht als faktische Behauptung zu verstehen.
„Das Urteil bestärkt den Grundsatz, dass politische Kritik, selbst wenn sie polemisch oder scharf ist, einen robusten Schutz genießt“, analysieren Rechtsexperten. Entscheidend sei, dass das Gericht den Kontext der Sozialen Medien anerkannte. Nutzer seien dort an visuelle Metaphern und Memes als Ausdrucksform von Meinungen gewöhnt.
Politikum mit überraschender Wendung
Der Freispruch wurde von Pressefreiheitsorganisationen begrüßt. Die ursprüngliche Verurteilung war als gefährliche Überdehnung des Strafrechts kritisiert worden. Bendels selbst sprach von einem Sieg für die „Presse- und Meinungsfreiheit“.
Eine überraschende Wende gab es während des Berufungsverfahrens: Die Bamberger Staatsanwaltschaft schloss sich dem Freispruchsantrag der Verteidigung an. Sie räumte ein, dass der Inhalt des Posts von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Durch den Verzicht auf weitere Rechtsmittel wurde das Urteil Ende Januar 2026 rechtskräftig.
Maßstab „durchschnittlicher Internetnutzer“
Das Urteil setzt einen wichtigen Präzedenzfall für die Bewertung digitaler Inhalte. Der Gerichtshof stellt auf die Medienkompetenz des „durchschnittlichen Nutzers“ ab, der offensichtliche Satire erkennen könne. Diese Betrachtung entlastet Content-Schaffende, die auf gängige Internet-Stilmittel zurückgreifen.
Für die Praxis bedeutet das: Die Grenze verläuft zwischen Desinformation (täuschenden Fakes) und Satire (überspitzter Kritik). Während „Deepfakes“ und böswillige Falschinformationen strafbar bleiben, zeigt das Bamberger Urteil, dass die Justiz die Nuancen der digitalen Debattenkultur zunehmend versteht. Für den Paragrafen 188 StGB (Verleumdung von Personen des politischen Lebens) ist damit ein klarer Referenzpunkt gesetzt.
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