Arbeitszeitgesetz: Koalition plant Abschaffung des Acht-Stunden-Tags
31.12.2025 - 05:53:12Die Bundesregierung plant die Abschaffung des starren Acht-Stunden-Tags zugunsten einer wöchentlichen Obergrenze von 48 Stunden. Der Gesetzentwurf löst politische Kontroversen und gesundheitliche Bedenken aus.
Die Bundesregierung will den Acht-Stunden-Tag abschaffen. Ein Gesetzentwurf soll im Frühjahr 2026 vorgelegt werden und die Arbeitswelt grundlegend verändern. Statt einer täglichen Obergrenze soll künftig ein wöchentliches Maximum von 48 Stunden gelten.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit statt täglicher Grenze
Der Paradigmenwechsel ist radikal: Bisher ist der Arbeitstag strikt auf acht Stunden begrenzt, Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Künftig könnten Beschäftigte an einzelnen Tagen bis zu zwölf Stunden arbeiten, wenn der Wochenschnitt stimmt. „Der starre Acht-Stunden-Tag ist ein Relikt des Industriezeitalters“, argumentieren Arbeitgeberverbände wie die BDA. In der digitalen Wissensökonomie bräuchte es mehr Flexibilität für projektbezogenes Arbeiten.
Doch die neue Freiheit hat Grenzen. Die geplante Flexibilisierung muss mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie vereinbar sein, die Mindestruhezeiten vorschreibt. Die elfstündige Ruhephase zwischen Schichten soll grundsätzlich erhalten bleiben. Über Ausnahmen für bestimmte Bereiche mit Bereitschaftsdienst wird jedoch noch diskutiert.
Passend zum Thema Arbeitszeiterfassung – die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung stellt viele Arbeitgeber und Betriebsräte vor konkrete Fragen: Welche Nachweismethoden sind rechtssicher? Wie dokumentiere ich Pausen, Ruhezeiten und Verfügungskonten korrekt? Ein kostenloses E‑Book erklärt die gesetzeskonforme Umsetzung, liefert sofort einsetzbare Mustervorlagen und fasst die wichtigsten Anforderungen nach BAG‑Rechtsprechung kompakt zusammen. Arbeitszeiterfassung jetzt rechtssicher umsetzen
Politischer Zankapfel: Homeoffice-Recht gegen Flexibilität
Während Union und Wirtschaft die Lockerung begrüßen, droht am anderen Ende der Koalition der Streit. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) pocht darauf, dass jede Flexibilisierung mit einem stärkeren Recht auf mobiles Arbeiten einhergehen muss. Die SPD fordert einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice – ein Vorstoß, auf den Kanzler Friedrich Merz (CDU) und der Wirtschaftsflügel bislang ablehnend reagieren.
„Flexibilität kann keine Einbahnstraße zu Lasten der Beschäftigten sein“, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Der finale Gesetzentwurf wird daher voraussichtlich ein Kompromiss: Das Wochenmodell soll mit einer gesetzlichen Regelung zur digitalen Arbeitszeiterfassung kombiniert werden. Diese ist seit Urteilen des Bundesarbeitsgerichts ohnehin erforderlich, fehlt aber bislang als einheitliche Vorgabe.
Gewerkschaften warnen vor Gesundheitsrisiken
Gegen die Möglichkeit von Zwölf-Stunden-Tagen formiert sich erbitterter Widerstand. Das Hugo Sinzheimer Institut warnte bereits im Herbst 2025 vor erhöhten Unfallrisiken und langfristigen Gesundheitsfolgen wie Burnout oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Gewerkschaften wie die EVG handeln bereits vor. Sie hat für die Bahnbranche ab dem 1. Januar 2026 sogenannte Verfügungskonten durchgesetzt. Auf diesen können Überstunden angespart und für freie Tage eingelöst werden. Dieses Modell könnte als Blaupause für das nationale Recht dienen.
Kritiker befürchten einen weiteren Abbau der Work-Life-Balance. „Fällt der Schutz des Acht-Stunden-Tags, lastet die Bürde, ‚Stopp‘ zu sagen, ganz auf dem einzelnen Beschäftigten“, analysieren Arbeitsmarktexperten.
Was 2026 sonst noch auf Arbeitnehmer zukommt
Neben der großen Arbeitszeitreform tritt zum Jahreswechsel eine weitere Neuerung in Kraft: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Für viele Unternehmen bedeutet dies zusätzlichen Kostendruck in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage.
Die politischen Schlachten sind vorprogrammiert. Die Linke kündigt bereits den Kampf gegen den „Angriff auf den Acht-Stunden-Tag“ an. Die AfD hält die Pläne für bürokratischen Overkill. Nach der Kabinettsvorlage vor Ostern werden die parlamentarischen Debatten im ersten Quartal 2026 hitzig geführt werden. Die Frage bleibt: Wird die neue Flexibilität die Arbeitnehmer befreien – oder die Schutzmauern des deutschen Arbeitsrechts einreißen?
PS: Arbeitgeber, Betriebsräte und Personalverantwortliche, die das Wochenmodell praktisch umsetzen müssen, finden in diesem Gratis‑E‑Book hilfreiche Checklisten und Vorlagen – von Stundenzetteln über Pausen‑ und Ruhezeitdokumentation bis zu Mustern für Verfügungskonten. Ideal, um den neuen 48‑Stunden‑Wochentakt mit einer rechtssicheren Erfassung zu verbinden. Gratis‑E‑Book: Arbeitszeiterfassung & Mustervorlagen herunterladen


