Arbeitszeiterfassung, Gerichte

Arbeitszeiterfassung: Gerichte bestätigen Pflicht – Bußgelder drohen

03.02.2026 - 17:10:12

Deutsche Verwaltungsgerichte bestätigen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Unternehmen müssen nun handeln, um behördliche Anordnungen und Strafen von bis zu 30.000 Euro zu vermeiden.

Deutsche Verwaltungsgerichte stärken den Behörden den Rücken und erhöhen den Druck auf säumige Unternehmen. Wer die systematische Erfassung der Arbeitszeit weiter ignoriert, muss mit Anordnungen und hohen Strafen rechnen.

Die Schonfrist ist vorbei. Jüngste Urteile deutscher Verwaltungsgerichte bestätigen eine verschärfte Linie der Aufsichtsbehörden. Diese können die Einführung von Zeiterfassungssystemen nun per Verwaltungsakt anordnen. Viele Unternehmen hatten gehofft, die Umsetzung bis zu einer finalen Gesetzesnovelle aufschieben zu können. Diese abwartende Haltung wird nun juristisch unterminiert und ist finanziell riskant.

Vom EuGH-Urteil zur deutschen Durchsetzung

Die rechtliche Grundlage schufen europäische und nationale Höchstgerichte. Bereits 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Mitgliedstaaten Arbeitgeber zur Einführung objektiver und verlässlicher Zeiterfassungssysteme verpflichten müssen. Da der deutsche Gesetzgeber nicht reagierte, griff das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2022 ein. Es leitete die Pflicht direkt aus dem Arbeitsschutzgesetz ab. Die Konsequenz: Die Pflicht besteht bereits jetzt, ohne Übergangsfrist.

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Hamburgs Urteil als wegweisende „gelbe Karte“

Den entscheidenden Schritt zur Durchsetzung markiert ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom August 2024. Die Richter bestätigten die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Anordnung an ein Unternehmen, ein lückenloses Zeiterfassungssystem einzuführen. Das Gericht wies die Argumentation des Unternehmens, es fehle eine explizite gesetzliche Pflicht, zurück.

Rechtsexperten bewerten solche Anordnungen als eine Art „gelbe Karte“. Wird sie ignoriert, folgt der nächste Schritt: ein Bußgeldverfahren. Die Strafen können bis zu 30.000 Euro betragen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Unternehmen entsteht eine neue Dringlichkeit. Die Hoffnung, auf das endgültige Gesetz warten zu können, ist obsolet. Arbeitgeber müssen aktiv werden und ein System einführen, das den EuGH-Kriterien (objektiv, verlässlich, zugänglich) entspricht.

Wichtig zu wissen: Eine elektronische Erfassung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Auch Papierlösungen sind möglich, solange sie systematisch sind. Modelle wie die Vertrauensarbeitszeit bleiben erlaubt, entbinden aber nicht von der Dokumentationspflicht. Für Betriebsräte ergibt sich eine gestärkte Position, da sie bei der Einführung ein Mitbestimmungsrecht haben.

Gesetzesreform steht noch aus – Handeln trotzdem nötig

Eine abschließende gesetzliche Regelung durch den Bundestag steht weiter aus. Ein Entwurf des Arbeitsministeriums sieht eine Pflicht zur elektronischen Erfassung vor, plant aber Ausnahmen und Übergangsfristen, etwa für Kleinbetriebe.

Doch die Behörden warten nicht länger. Sie setzen die bestehende Rechtslage jetzt konsequent durch. Die Botschaft an die Unternehmen ist klar: Wer jetzt handelt, behält Gestaltungsspielräume. Wer zaudert, riskiert behördlichen Druck und empfindliche Strafzahlungen.

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