Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Gerichte

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Gerichte schränken Beweiswert ein

02.02.2026 - 12:30:12

Deutsche Gerichte erlauben Arbeitgebern, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Verdacht anzufechten. Bei fragwürdigen Online-AUs droht sogar die fristlose Kündigung.

Der gelbe Zettel verliert seine Unantastbarkeit. Deutsche Gerichte erlauben Arbeitgebern zunehmend, die Glaubwürdigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) anzufechten – besonders bei verdächtigem Timing oder fragwürdiger Online-Beschaffung.

„Rache-Erkrankung“ erschüttert den Beweiswert

Kritisch wird es, wenn eine Krankmeldung unmittelbar auf eine abgelehnte Urlaubsbitte folgt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnte am 2. Februar 2026 eindringlich vor diesem Szenario. In solchen Fällen gilt der Beweiswert der AU als „erschüttert“. Die Folge: Die Beweislast kehrt sich um. Nicht der Arbeitgeber muss die Arbeitsfähigkeit beweisen, sondern der Arbeitnehmer muss seine tatsächliche Erkrankung nachweisen – oft durch die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht.

Doch Vorsicht: Ein bloßer Verdacht reicht für eine Kündigung meist nicht aus. Arbeitgeber müssen zunächst eine Anhörung durchführen oder ermitteln. Die erschütterte Glaubwürdigkeit betrifft primär den Anspruch auf Entgeltfortzahlung, nicht automatisch das Arbeitsverhältnis selbst.

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Online-AU ohne Arztkontakt kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Noch drastischer sind die Konsequenzen bei sogenannten „Fragebogen-AUs“. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm urteilte kürzlich, dass Bescheinigungen ohne jeglichen Arztkontakt – also rein auf Basis eines Online-Fragebogens – vor Gericht keinerlei Beweiswert haben.

Schlimmer noch: Das Einreichen einer solchen Bescheinigung kann einen schweren Vertrauensbruch darstellen. Im verhandelten Fall bestätigte das Gericht die fristlose Kündigung. Die Begründung: Der Arbeitnehmer habe versucht, den Arbeitgeber mit einem Dokument zu täuschen, das eine nie stattgefundene ärztliche Untersuchung vortäuschte. Dieser Betrug zerstöre das für das Arbeitsverhältnis nötige Vertrauen fundamental.

Was bedeutet die Beweislastumkehr in der Praxis?

Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgeriffs (BAG) setzt sich durch. Ist der Beweiswert einer AU erschüttert, ändert sich die Lage grundlegend:

  1. Für Arbeitgeber: Sie müssen konkrete, objektive Anhaltspunkte für Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit vorbringen. Die zeitliche Nähe zu verweigertem Urlaub oder die Herkunft von einem reinen Fragebogen-Portal reichen dafür aus.
  2. Für Arbeitnehmer: Sie können sich nicht mehr auf die Bescheinigung berufen. Sie müssen ihre Erkrankung detailliert substanzieren, was oft die Offenlegung sensibler Gesundheitsdaten erfordert.

Ausblick: Strengere Konturen für die digitale Krankschreibung

Rechtsexperten rechnen mit weiterer Rechtsprechung zur Abgrenzung von seriöser Telemedizin und unseriösen „Schein-Ausstellen“. Die klare Linie der Gerichte priorisiert die Integrität des ärztlichen Attestierens über den Komfort digitaler Lösungen.

Unternehmen werden elektronische AU-Daten (eAU) verstärkt auf Muster prüfen. Betriebsräte stehen vor der Aufgabe, die Compliance bei der Nutzung dieser Daten in Personalfragen sicherzustellen. Für Arbeitnehmer lautet die klare Botschaft: Nur Bescheinigungen aus echten Telemedizin-Konsultationen (Video oder Telefon) bieten rechtliche Sicherheit.

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