Aktivrentengesetz: Neue Regeln für Rentner auf dem Arbeitsmarkt
22.01.2026 - 23:22:12Ab sofort können Unternehmen erfahrene Mitarbeiter nach Renteneintritt einfacher befristet weiterbeschäftigen. Das neue Aktivrentengesetz hebt das bisherige Anschlussverbot auf und soll so dem Fachkräftemangel begegnen. Doch die entscheidende Kontrolle liegt bei den Betriebsräten.
Seit dem 1. Januar 2026 ist das Gesetz in Kraft, das ein zentrales Hindernis für die Weiterbeschäftigung von Senioren beseitigt. Bisher verbot das Anschlussverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz eine sachgrundlose Wiedereinstellung bei demselben Arbeitgeber. Diese Hürde ist für Arbeitnehmer, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, nun gefallen. Die Bundesregierung verspricht sich davon einen doppelten Effekt: mehr Flexibilität für Unternehmen und einen attraktiven Anreiz für ein längeres Erwerbsleben.
Befristung ohne Sachgrund: Die neuen Spielregeln
Die Kernänderung ist konkret: Arbeitgeber können mit ehemaligen Mitarbeitern im Rentenalter nun befristete Verträge ohne sachlichen Grund abschließen. Ein solcher Vertrag darf maximal zwei Jahre laufen und bis zu dreimal verlängert werden. Insgesamt sind bei einem Arbeitgeber jedoch höchstens zwölf solcher Verträge mit einer Gesamtdauer von acht Jahren möglich.
Passend zum Thema Mitbestimmung: Betriebsräte und Personalverantwortliche stehen jetzt vor neuen juristischen Fragen – etwa zur Zulässigkeit wiederholter Befristungen und zur richtigen Ausgestaltung von Vertragsklauseln. Ein kostenloses E‑Book erklärt praxisnah, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz durchsetzen, welche Fragen Sie der Geschäftsleitung stellen sollten und welche Formulierungen Rechtssicherheit bringen. Inklusive Checklisten und konkreten Gesprächsfragen für Zustimmungsverfahren. Jetzt kostenlosen Leitfaden zum Betriebsverfassungsgesetz sichern
Diese klaren Grenzen sollen Missbrauch verhindern. Gleichzeitig erhalten Unternehmen ein Werkzeug, um gezielt auf das Know-how erfahrener Kräfte für Projekte oder zur Überbrückung von Engpässen zurückzugreifen – ohne sich langfristig zu binden. Für viele Betriebe, die unter dem Fachkräftemangel leiden, ist das eine willkommene Option.
Betriebsrat behält Vetorecht bei Neueinstellungen
Trotz der gelockerten Gesetzeslage bleibt ein starker Player im Spiel: der Betriebsrat. Jede befristete Wiedereinstellung eines Rentners gilt rechtlich als Neueinstellung. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss dafür die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz einholen.
Der Betriebsrat kann seine Zustimmung verweigern, wenn begründete Bedenken bestehen – etwa die Befürchtung, dass Tarifverträge umgangen oder prekäre Arbeitsverhältnisse geschaffen werden sollen. Diese Mitbestimmung ist als Schutzmechanismus gedacht. Sie soll verhindern, dass reguläre, unbefristete Stellen durch leicht kündbare Seniorenverträge ersetzt werden. Die Arbeitnehmervertretung wird so zur zentralen Kontrollinstanz.
Bis zu 24.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen
Das arbeitsrechtliche Update wird durch ein finanzielles Zuckerl flankiert: die sogenannte Aktivrente. Rentner, die weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro pro Monat – also 24.000 Euro im Jahr – steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Anreiz soll den Schritt zurück in den Job erleichtern und die Expertise älterer Arbeitnehmer würdigen.
Die Kombination aus gelockertem Befristungsrecht und steuerlichem Freibetrag macht die Weiterarbeit attraktiver. Sie entspricht einem zentralen Ziel des Koalitionsvertrags, der explizit Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel vorsah.
Chance gegen Fachkräftemangel oder Tür für Missbrauch?
Die Reaktionen auf die Reform sind gespalten. Wirtschaftsverbände begrüßen die gewonnene Flexibilität. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigte schon 2025, dass 55 Prozent der mitbestimmten Betriebe bereits Rentner beschäftigten – der Bedarf ist also da.
Gewerkschaften und Arbeitsrechtsexperten äußern hingegen Warnungen. Die Sorge: Unternehmen könnten die neuen Regelungen nutzen, um Lohnkosten zu drücken und Schutzrechte auszuhöhlen. Wird hier eine zweiklassige Belegschaft geschaffen? Die Antwort auf diese Frage liegt maßgeblich in der Hand der Betriebsräte. Ihre aktive und wachsame Rolle wird entscheidend sein, um die Balance zwischen Flexibilität und Arbeitnehmerschutz zu finden.
Der Praxistest beginnt
Jetzt zeigt sich, wie die Theorie in der Praxis funktioniert. Werden Unternehmen die neuen Möglichkeiten flächendeckend nutzen? Und werden sie tatsächlich den Fachkräftemangel lindern? Die Betriebsräte stehen vor der Aufgabe, klare Kriterien für ihre Zustimmung zu entwickeln.
Für rentenwillige Arbeitnehmer eröffnen sich neue, flexible Perspektiven. Wer länger arbeiten möchte, sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und die vertraglichen Optionen prüfen. Ob das Aktivrentengesetz die Arbeitswelt für Senioren nachhaltig verbessert, wird sich in den kommenden Monaten entscheiden.
PS: Warum kennen viele Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte nicht vollständig – und wie vermeiden Sie teure Fehler bei Zustimmung oder Verweigerung? Ein kompakter, kostenloser Leitfaden zum Betriebsverfassungsgesetz fasst die wichtigsten Rechte zu Arbeitszeit, Einstellungen und Überwachung zusammen, liefert 25 Kontrollfragen an die Geschäftsleitung und praktische Vorlagen für Verhandlungs- und Zustimmungsprozesse. Ideal für Betriebsratsgremien, die jetzt handlungsfähig sein müssen. Kostenfreien Betriebsrats-Guide zu §87 BetrVG herunterladen


