Aktivrente, Landwirte

Aktivrente: Landwirte gehen bei Steuererleichterung leer aus

28.12.2025 - 09:26:12

Deutsche Bauern sind von der neuen Aktivrente ausgeschlossen, müssen einen niedrigen Umsatzsteuer-Pauschalsatz akzeptieren und die finale Umstellung auf die elektronische Rechnung bewältigen.

Deutsche Bauern stehen 2026 vor einer dreifachen steuerlichen Herausforderung: Sie sind von der neuen „Aktivrente“ ausgeschlossen, müssen mit einer niedrigen Umsatzsteuer-Pauschale leben und die finale Umstellung auf die E-Rechnung vollziehen.

Steuergeschenk nur für Angestellte

Die große steuerpolitische Neuerung zum Jahreswechsel ist die „Aktivrente“. Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die weiterhin arbeiten, bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Das soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Der Haken: Der Steuerfreibetrag gilt ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Selbstständige Land- und Forstwirte sind explizit ausgenommen.

Diese Regelung trifft den Kern des Familienbetriebs. Während ein angestellter Mähdrescherfahrer von der Steuerbefreiung profitiert, muss der betagte Hofbesitzer, der die gleiche Arbeit verrichtet, seinen Zuverdienst voll versteuern. Berufsverbände kritisieren diese Ungleichbehandlung scharf. Sie benachteilige das traditionelle Modell der generationenübergreifenden Hofarbeit.

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Pauschalsatz bleibt auf niedrigem Niveau

Für die meisten Landwirte bleibt 2026 der pauschale Umsatzsteuersatz bei 7,8 Prozent. Dieser Satz, der seit 2025 gilt, soll den Vorsteueraufwand pauschal abgelten. Er ist jedoch deutlich niedriger als die früheren Sätze von bis zu 10,7 Prozent.

Steuerexperten raten Betrieben nun dringend zu einer individuellen Prüfung. Ist der Betrieb investitionsstark – etwa durch den Kauf neuer Traktoren oder den Stallbau –, könnte die tatsächlich gezahlte Vorsteuer höher sein als die Pauschalvergütung. In diesem Fall wäre ein Wechsel zur Regelbesteuerung vorteilhafter. Dieser bringt zwar höhere Buchführungspflichten mit sich, kann aber zu einer besseren Erstattung vom Finanzamt führen.

Letztes Aufschubjahr für die E-Rechnung

Die digitale Transformation erreicht 2026 eine entscheidende Phase. Seit Anfang 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Jetzt beginnt der Countdown für das Versenden.

Noch dürfen Papier- und PDF-Rechnungen im Geschäftsverkehr bis Ende 2026 verwendet werden. Doch 2026 ist das letzte „Gnadenjahr“ für traditionelle Formate. Ab dem 1. Januar 2027 sind strukturierte E-Rechnungen im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Umsatz über 800.000 Euro verpflichtend. Kleinere Betriebe folgen 2028.

Für Landwirte bedeutet das: Ihre Software muss noch in diesem Jahr fit für Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD gemacht werden. Nur so ist ein reibungsloser Datenaustausch mit Lieferanten, Abnehmern und dem Steuerberater gewährleistet.

Politische Spannung und praktische Folgen

Der Ausschluss von der Aktivrente offenbart ein grundsätzliches Dilemma der deutschen Steuerpolitik. Sie fördert angestellte Arbeit, lässt aber die selbstständige Unternehmerschaft – das Rückgrat der Landwirtschaft – außen vor. Gleichzeitig zeigt der niedrige Pauschalsatz von 7,8 Prozent: Die finanzielle Entlastung durch dieses Modell schwindet.

Die Branche wird daher 2026 politisch für eine Nachbesserung kämpfen. Parallel wird sich in der alltäglichen Geschäftspraxis zeigen, ob die digitale Infrastruktur auf den Höfen der verbindlichen E-Rechnung ab 2027 gewachsen ist. Der Rat an alle Betriebsleiter lautet: Sprechen Sie die anstehenden Weichenstellungen frühzeitig mit Ihrem Steuerberater durch.

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