UStG, Gesetz

§ 21b UStG: Neues Gesetz regelt Einfuhrumsatzsteuer bei EU-Zentralverzollung

31.12.2025 - 21:54:11

Ab Januar 2026 entsteht die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland, sobald die Ware hier präsentiert wird – unabhängig vom Ort der Zollerklärung. Unternehmen müssen sich umsatzsteuerlich erfassen und ein Aufschubkonto einrichten.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen sich Unternehmen auf eine neue Rechtslage bei der Einfuhrumsatzsteuer einstellen. Die Einführung von § 21b UStG schließt eine wichtige Lücke im deutschen Steuerrecht und stellt sicher, dass Deutschland seine Steueransprüche auch bei grenzüberschreitender Zollabwicklung durchsetzen kann.

Die Kernänderung: Entkopplung von Zoll- und Steuerort

Hintergrund ist die EU-weite Einführung der Zentralen Zollabwicklung für die Einfuhr (CCI). Sie erlaubt es zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, ihre Zollerklärung bei einer „überwachenden Zollstelle“ in einem EU-Land einzureichen, während die Ware physisch in einem anderen Land – beispielsweise Deutschland – ankommt.

Bisher war unklar, wo in einem solchen Fall die Einfuhrumsatzsteuer anfiel. Der neue Paragraph beendet diese Unsicherheit: Wird die Ware in Deutschland präsentiert, entsteht die Steuerschuld auch hierzulande. Schuldner ist der ausländische Unternehmer, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat die Zollerklärung bearbeitet wird.

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Viele Importfirmen unterschätzen die praktischen Folgen von § 21b UStG: Wenn Waren in Deutschland präsentiert werden, entsteht die Einfuhrumsatzsteuer hier – auch wenn die Zollerklärung im Ausland läuft. Wer nicht rechtzeitig umsatzsteuerlich erfasst ist oder kein korrektes Einfuhrumsatzsteuer‑Aufschubkonto eingerichtet hat, riskiert Verzögerungen an der Grenze, Nachzahlungen und verschärfte Prüfungen. Der kostenlose PDF‑Ratgeber erklärt praxisnah, wie Sie sich in Deutschland umsatzsteuerlich erfassen lassen, Voranmeldungen und Vorsteuerabzug sauber handhaben und Ihr Aufschubkonto rechtssicher verknüpfen – inklusive Checklisten für Compliance‑Verantwortliche. Jetzt kostenlosen Umsatzsteuer-Guide sichern

„Diese Regelung war dringend notwendig, um Rechtsklarheit zu schaffen und Steuerausfälle zu verhindern“, kommentiert ein Steuerexperte. Ohne sie hätte die administrative Abwicklung einer Zollerklärung in Frankreich für Ware in Hamburg zu Grauzonen führen können.

Neue Pflichten für Unternehmen: Registrierung und Aufschubkonto

Für internationale Handelsunternehmen und Logistikdienstleister bringt das neue Gesetz konkrete Compliance-Pflichten. Betroffene Unternehmen, die nicht bereits in Deutschland registriert sind, müssen sich umgehend umsatzsteuerlich erfassen lassen.

Zentral für die praktische Abwicklung ist ein gültiges Einfuhrumsatzsteuer-Aufschubkonto. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) raten Unternehmen dringend, die Aktivität und Verknüpfung ihrer Konten mit der deutschen Steuernummer zu prüfen. Andernfalls drohen ab Januar Verzögerungen an der Grenze.

Gesetzgebung und technische Umsetzung

Der neue Paragraph ist Teil des Steueränderungsgesetzes 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 gebilligt hat. Die Regelung harmonisiert deutsches Recht mit der modernisierten EU-Zollunion.

Allerdings klafft eine Lücke zwischen Rechtslage und Technik: Während das Gesetz ab dem 1. Januar gilt, wird das deutsche Zoll-IT-System ATLAS die notwendigen CCI-Meldungen erst mit Release 10.2 am 28. Februar 2026 vollständig unterstützen. In dieser Übergangsphase könnten praktische Verfahrenslösungen nötig sein.

Ausblick: Mehr Kontrollen und wachsende Bedeutung

Mit dem Inkrafttreten der Regelung müssen sich Handelscompliance-Abteilungen auf drei Entwicklungen einstellen:

  1. Sofortige Haftung: Für alle ab dem 1. Januar unter CCI in Deutschland präsentierten Waren gilt die neue Regelung.
  2. Verschärfte Prüfungen: Die deutschen Zoll- und Steuerbehörden werden voraussichtlich verstärkt kontrollieren, ob ausländische Importeure über gültige deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern verfügen.
  3. Wachsende Relevanz: Da 2026 weitere EU-Länder der zweiten Phase der Zentralverzollung beitreten, wird die Anwendung von § 21b UStG im Laufe des Jahres deutlich zunehmen.

Die erfolgreiche Umsetzung gilt als Gradmesser dafür, ob die EU-Mitgliedstaaten ihre steuerliche Souveränität mit der Vision eines digitalen Binnenmarktes in Einklang bringen können.

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