Pflichtmitteilung, DGA

Telefónica Deutschland beabsichtigt Delisting, Abschluss Delisting-Vereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot von Telefónica Local Services geplant, voraussichtliche Änderung Dividendenpolitik EQS-Ad-hoc: Telefónica Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Delisting / Dividende Telefónica Deutschland beabsichtigt Delisting, Abschluss Delisting-Vereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot von Telefónica Local Services geplant, voraussichtliche Änderung Dividendenpolitik 07.03.2024 / 08:08 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

07.03.2024 - 08:08:36

EQS-Adhoc: Telefónica Deutschland beabsichtigt Delisting, Abschluss Delisting-Vereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot von Telefónica Local Services geplant, voraussichtliche Änderung Dividendenpolitik (deutsch)

Telefónica Deutschland beabsichtigt Delisting, Abschluss Delisting-Vereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot von Telefónica Local Services geplant, voraussichtliche Änderung Dividendenpolitik

EQS-Ad-hoc: Telefónica Deutschland Holding AG / Schlagwort(e):
Delisting/Dividende
Telefónica Deutschland beabsichtigt Delisting, Abschluss
Delisting-Vereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot von Telefónica Local
Services geplant, voraussichtliche Änderung Dividendenpolitik

07.03.2024 / 08:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Telefónica Deutschland Holding AG beabsichtigt Delisting, Abschluss einer
Delisting-Vereinbarung mit Telefónica Local Services GmbH,
Delisting-Erwerbsangebot von Telefónica Local Services GmbH zu EUR 2,35 je
Aktie geplant, voraussichtliche Änderung der Dividendenpolitik

München, 7. März 2024. Die Telefónica Deutschland Holding AG (ISIN
DE000A1J5RX9) ("Telefónica Deutschland" oder "Gesellschaft") hat heute eine
Delisting-Vereinbarung mit der Telefónica Local Services GmbH ("Bieterin")
abgeschlossen, die knapp unter 8 % der Aktien an der Gesellschaft hält und
deren Muttergesellschaft Telefónica, S.A. einschließlich der Aktien der
Bieterin mehr als 94 % der Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll Telefónica Deutschland nach
Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die
Telefónica Local Services GmbH einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der
Telefónica Deutschland-Aktien zum regulierten Markt (sog. Delisting)
stellen.

In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Bieterin verpflichtet, den
Aktionären der Telefónica Deutschland ein öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher
Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits direkt von ihr gehalten werden,
gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 2,35 je Telefónica Deutschland
Aktie in bar zu unterbreiten. Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die
den Inhabern von Telefónica Deutschland-Aktien in der Angebotsunterlage
angebotene Gegenleistung je Telefónica Deutschland-Aktie EUR 2,35 beträgt
und den gesetzlichen Mindestpreisregeln gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2
Börsengesetz ("BörsG") i.V.m. § 31 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
("WpÜG") und den anwendbaren Vorschriften der WpÜG-Angebotsverordnung
entsprechen wird.

Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland sind bei Abwägung der
Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung
und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies beruht
insbesondere darauf, dass nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat die
Börsennotierung ihre Bedeutung verloren hat und das Delisting daher aus
strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist.

Vor diesem Hintergrund hat sich Telefónica Deutschland verpflichtet,
vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen ihrer
gesetzlichen Pflichten das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.
Vorstand und Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der Telefónica
Local Services GmbH unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage
eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Nach der erwarteten Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse über den
Antrag auf Widerruf der Zulassung der Telefónica Deutschland-Aktien wird das
Delisting wirksam. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung
werden die Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG nicht mehr an einem
inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland
zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Vor dem Hintergrund des geplanten Delisting wird der ursprünglich im Mai
vorgesehene Termin für die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft auf einen späteren Termin, der noch bekanntgegeben wird,
verschoben werden. In jedem Fall wird die Hauptversammlung nach der
Abwicklung des Delisting-Angebots und frühestens Mitte Juni 2024
stattfinden.

Die Bieterin und deren Muttergesellschaft Telefónica, S.A. haben der
Gesellschaft mitgeteilt, dass sie, abgesehen von der Dividende für das
Geschäftsjahr 2023, derzeit nicht beabsichtigen, die Ausschüttung von
Dividenden für weitere Geschäftsjahre zu unterstützen.


Ende der Insiderinformation

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07.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Telefónica Deutschland Holding AG
                   Georg-Brauchle-Ring 50
                   80992 München
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)89 24 42 0
   Internet:       www.telefonica.de
   ISIN:           DE000A1J5RX9
   WKN:            A1J5RX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1853221



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1853221 07.03.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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