Rufschädigende Google-Bewertungen: Wann eine Löschung wirklich möglich ist
27.08.2025 - 11:40:00Negative Google-Bewertungen können den Ruf eines Unternehmens schädigen. Hier erfahren Sie, wann eine Löschung möglich ist.

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Online-Bewertungen sind für Unternehmen zu einem unverzichtbaren Aushängeschild geworden. Besonders Google-Bewertungen prägen das Bild, das potenzielle Kunden von einem Geschäft oder einer Dienstleistung erhalten. Doch was, wenn sich darunter negative Einträge finden, die unfair, unwahr oder sogar beleidigend sind? Die Frage, ob und wann eine Löschung solcher Bewertungen möglich ist, beschäftigt viele Betroffene. Und genau deshalb soll sich dieser Artikel auch darum drehen.
Das Recht auf Meinungsfreiheit und seine Grenzen
Grundsätzlich genießt die Meinungsfreiheit in Deutschland einen hohen Stellenwert. Das bedeutet, jeder darf seine Meinung äußern, auch online. Diese Freiheit ist jedoch nicht grenzenlos. Sie findet ihre Schranken dort, wo die Rechte anderer verletzt werden – beispielsweise durch Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Geschäftsschädigung. Genau hier setzt die Möglichkeit an, gegen unerwünschte Google-Bewertungen vorzugehen, wie man auch beim Focus nachlesen kann.
Unwahre Tatsachenbehauptungen: Der klare Fall
Der einfachste Weg zur Löschung einer Bewertung ergibt sich, wenn diese unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die objektiv überprüfbar ist. Behauptet jemand beispielsweise, ein Restaurant habe verdorbenes Essen serviert, obwohl dies nicht stimmt, liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung vor. In solchen Fällen ist der Bewertende verpflichtet, die Richtigkeit seiner Aussage zu beweisen. Gelingt dies nicht, stehen die Chancen auf Löschung sehr gut. Schwieriger wird es bei reinen Meinungsäußerungen. "Das Essen schmeckt mir nicht" ist eine persönliche Einschätzung und in der Regel nicht angreifbar, selbst wenn andere das anders sehen.
Beleidigungen, Schmähkritik und Drohungen
Jenseits von Tatsachenbehauptungen gibt es auch Meinungsäußerungen, die die Grenze des Erlaubten überschreiten. Dazu zählen Beleidigungen, Schmähkritik und Drohungen. Eine Beleidigung liegt vor, wenn die Äußerung primär darauf abzielt, eine Person herabzuwürdigen. Schmähkritik zeichnet sich dadurch aus, dass sie keine sachliche Auseinandersetzung darstellt, sondern nur die Diffamierung der Person zum Ziel hat. Solche Inhalte sind vom Recht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt und können zur Löschung führen. Hier ist oft eine Abwägung im Einzelfall nötig.
Der Kampf gegen Fake-Bewertungen
Ein immer größer werdendes Problem sind sogenannte Fake-Bewertungen. Dabei handelt es sich um Einträge, die von Personen verfasst werden, die nie Kunde waren oder bewusst schädigen wollen, oft im Auftrag von Wettbewerbern. Auch hier gibt es gute Ansatzpunkte für eine Löschung. Kann nachgewiesen werden, dass kein tatsächlicher Kontakt zwischen dem Bewertenden und dem Unternehmen bestand, fällt die Bewertung in der Regel nicht unter das Recht auf Meinungsfreiheit. Eine Herausforderung bleibt jedoch, diesen Nachweis zu erbringen. Google selbst hat Mechanismen, um solche Bewertungen zu erkennen, doch sind diese nicht immer perfekt.
Wie man gegen unerwünschte Bewertungen vorgeht
Der erste Schritt ist immer der Versuch, die Bewertung direkt bei Google zu melden. Dafür bietet Google eine Funktion an, mit der man Bewertungen als unangemessen markieren kann. Es empfiehlt sich, genau zu begründen, warum die Bewertung gelöscht werden sollte und welche Richtlinien von Google sie verletzt. Wenn dies nicht zum Erfolg führt oder es sich um eine besonders schwerwiegende Verletzung handelt, kann der Gang zu einem Anwalt sinnvoll sein. Spezialisierte Juristen können eine rechtliche Prüfung vornehmen und Google direkt auffordern, die Bewertung zu entfernen. Ein solches Vorgehen erhöht die Erfolgschancen erheblich, da Google auf anwaltliche Schreiben oft anders reagiert als auf Meldungen von Laien. Es gibt auch Dienstleister, die sich auf die Löschung von Google-Bewertungen spezialisiert haben und den gesamten Prozess übernehmen können.
Was passiert nach der Löschung?
Wird eine Bewertung gelöscht, ist sie für die Öffentlichkeit nicht mehr sichtbar. Dies kann eine erhebliche Erleichterung für betroffene Unternehmen sein. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass eine Löschung nicht vor zukünftigen negativen Bewertungen schützt. Der beste Schutz vor Rufschädigung bleibt ein exzellenter Kundenservice und die ständige Bemühung, positive Erfahrungen zu schaffen, die negative Einträge in den Hintergrund treten lassen. Eine aktive Reaktion auf negative, aber gerechtfertigte Kritik kann ebenfalls einen positiven Eindruck hinterlassen und zeigen, dass man die Anliegen der Kunden ernst nimmt.
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