Rundfunkkommission, Beitragsplus

Unter den Bundesländern zeichnet sich aktuell keine Mehrheit für eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab.

26.01.2024 - 17:19:43

Rundfunkkommission sieht aktuell keine Mehrheit für Beitragsplus

Das sagte das Mitglied der Länder-Rundfunkkommission, Oliver Schenk (CDU), zugleich sächsischer Medienminister, am Freitag nach einer Klausur des Gremiums in Bingen am Rhein. Man erwarte insgesamt weitere Reformanstrengungen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler und effizienter zu gestalten. Die Koordinatorin der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin, Heike Raab (SPD), sprach von einer sehr unterschiedlichen Gemengelage unter den Ländern, die für Medienpolitik zuständig sind.

Die aktuelle Beitragsperiode mit einem monatlichen Betrag von 18,36 Euro, den Haushalte und Firmen zahlen, dauert noch bis Jahresende. Am 23. Februar wird laut Schenk die unabhängige Finanzkommission KEF, die den Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio überprüft, ihre Empfehlung an die Länder abgeben, wie hoch der Beitrag ab 2025 sein sollte. In einem vorläufigen Entwurf war von 18,94 Euro die Rede.

Die Länder müssen sich eng an der Empfehlung orientieren, doch schon vor Monaten machten einige Ministerpräsidenten deutlich, dass sie sich gegen eine Erhöhung stemmen wollen. Der Fall könnte am Ende beim Bundesverfassungsgericht landen.

Die Bundesländer wollen nun ein Gutachten bei der KEF in Auftrag geben, um mögliche Einspareffekte durch Reformen zu identifizieren. Schenk nannte als ein Beispiel die Frage, was es einsparen würde, wenn man Auslandsstudios der Sender zusammenlegt. Der Immobilienbestand ist auch ein Thema oder die Zusammenarbeit im technischen Bereich. Im Herbst wollen die Länder einen Reformstaatsvertrag vorlegen.

Wie genau der Ablauf zum Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2025 sein wird, ist unklar. Schenk sagte auf Nachfrage, auch der Begriff eines Moratoriums sei unter anderem in der Klausur diskutiert worden. Mehr Details wurden nicht genannt.

Ein weiteres Szenario könnte vielleicht sein, dass das KEF-Sondergutachten im Nachgang eine neue Finanzanmeldung der Sender auslöst.

Die Bundesländer wollen auch deshalb ein Gutachten einholen, weil vor Tagen ein unabhängiger Rat Vorschläge für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt hatte. Im Auftrag der Länder hatte der Zukunftsrat seit März 2023 Ideen erarbeitet, um Kosten einzusparen, effizienteres Arbeiten zu ermöglichen, klarere Zuständigkeiten zu schaffen und die Akzeptanz der Häuser in der Bevölkerung zu fördern.

In ihren Eckpunkten griffen die Länder auch Ideen des Zukunftsrats auf. So soll zum Beispiel für Technik und zur Entwicklung und Betrieb eines gemeinsamen technischen Plattformsystems eine selbstständige, gemeinsame Organisationseinheit von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingerichtet werden. Die Länder wollen zudem Mehrfachstrukturen abbauen.

Innerhalb der ARD solle Organisation an die Stelle "aufwendiger Koordinierung" treten, heißt es im Eckpunktepapier weiter. Eine vom Zukunftsrat vorgeschlagene neue Dachorganisation als ARD-Anstalt, die zentrale Aufgaben der neun Rundfunkanstalten bündelt, machen sich die Länder in dem Papier zugleich nicht zu eigen.

@ dpa.de