SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich will den vom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsentwurf für 2025 kritisch prüfen.
19.07.2024 - 06:11:04Mützenich: Option der Haushaltsnotlage bleibt auf dem Tisch
"Wir werden genau hinschauen, ob der Entwurf der Bundesregierung finanz- und verfassungsrechtlich tragfähig ist - oder ob man einen Überschreitungsbeschluss im Rahmen der Schuldenbremse treffen muss", sagte Mützenich den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Die Möglichkeit, eine Haushaltsnotlage zu erklären, nehmen wir nicht vom Tisch", betonte Mützenich.
Durch das Ausrufen der Haushaltsnotlage könnte die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgesetzt werden. Das war in Zeiten der Corona-Pandemie der Fall. Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Bei Naturkatastrophen oder anderen Notsituationen kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden.
Nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch wird der Etatentwurf dem Bundestag zugeleitet. Er wird sich im September erstmals damit befassen. Ein Beschluss des Parlaments wird für Ende November angepeilt.
Mützenich bekräftigte die Forderungen, die Schuldenregel zu ändern. "Auf allen staatlichen Ebenen und in fast allen Parteien - auch bei nahezu allen Ökonomen - setzt sich die Erkenntnis durch, dass wir das Grundgesetz ändern und die Schuldenbremse reformieren müssen, wenn wir notwendige Investitionen in unser Land tätigen wollen", sagte der SPD-Politiker. Er hoffe, dass das auch irgendwann bei der FDP ankomme. Die Liberalen lehnen Änderungen bei der Schuldenbremse ab.
Eine Reform des Instruments hält aber auch Kanzler Olaf Scholz für erforderlich. Es werde sicherlich in der nächsten Legislaturperiode Entscheidungen geben müssen zu einer Modernisierung der Schuldenbremse, sagte der SPD-Politiker im "Interview der Woche" der ARD. "Aber das wird eine Arbeit sein, die mit ganz viel Ruhe gemacht werden muss und ohne Schaum vor dem Mund", betonte Scholz. Er verwies darauf, dass für einen Beschluss zur Änderung des Grundgesetzes eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig wäre.