Nachdem die Großhandelspreise für Energie stark gesunken sind, rät Kartellamtspräsident Andreas Mundt den Kunden, zu teure Verträge zu kündigen.
30.12.2023 - 09:44:41Kartellamt rät zu Kündigung teurer Energieverträge
Der Kartellamtschef erläuterte, warum die Behörde bei 57 Versorgern Prüfverfahren wegen eventuell zu hoher Preise für Strom, Gas oder Fernwärme begonnen hat: Es gehe darum, diesen Unternehmen klarzumachen, dass ihre Preise aktuell auffällig hoch seien, was ihre für Frühjahr anstehenden Abrechnungen der Strom- und Gaspreisbremsen beim Bund dann anfechtbar mache. "Die Versorger haben nun also Gelegenheit, noch einmal nachzurechnen. Wenn sich am Ende aber herausstellt, dass ein Missbrauch der staatlichen Entlastung vorliegt, werden wir dies mit Sanktionen belegen und Rückzahlungen an den Bund anordnen." Mundt sagte zudem, wenn die Bundesregierung die Fernwärme stark ausbauen wolle, müsse es klarere Regeln für deren Abrechnung geben, damit die Verbraucher keinen Nachteil haben. Im Gegensatz zur Strom- oder Gasversorgung könnten die Verbraucher bei der Fernwärme ihren Anbieter nicht wechseln. "Man ist Kunde eines regionalen Monopolisten, damit liegt es auf der Hand, dass die Preissetzung strengen Vorschriften unterliegen muss. Der Wettbewerb, also das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, kann es in diesem Bereich nicht regeln." Bei den aktuellen Prüfverfahren in der Fernwärme ginge es auch darum, dass ein Unternehmen höhere Preise wegen teurerem Gas forderte, tatsächlich aber die Wärme anders erzeugte. "Die Fernwärmepreise müssen sich an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Versorger und der allgemeinen Preisentwicklung in der Wärmeversorgung orientieren."