Nach der CSU hat auch die CDU dem Koalitionsvertrag mit der SPD zugestimmt.
28.04.2025 - 16:01:58CDU stimmt Koalitionsvertrag zu
Auf einem Kleinen Parteitag in Berlin votierten die rund 150 Delegierten für das 144 Seiten starke Vertragswerk mit dem Titel "Verantwortung für Deutschland". Jetzt fehlt nur noch die SPD, die ihre 358.000 Mitglieder entscheiden lässt. Das Ergebnis soll am Mittwoch bekanntgegeben werden.
"Überwältigende Mehrheit"
Über den Koalitionsvertrag wurde mit Hochhalten der Delegiertenkarten abgestimmt. Der Sitzungsleiter, Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, sprach anschließend von einer "überwältigenden Mehrheit". Ob es Gegenstimmen oder Enthaltungen gab, war nicht erkennbar.
Nach einer Kehrtwende von CDU-Chef Friedrich Merz in den Koalitionsverhandlungen etwa bei der Schuldenbremse hatte es in der Union auch Unmut über das Vertragswerk unter anderem in der Jungen Union gegeben. In der Aussprache beim Kleinen Parteitag wurde aber kaum offene Kritik geäußert.
Zustimmung der SPD gilt als wahrscheinlich
Bei der SPD können die Mitglieder noch bis zum morgigen Dienstag um 23.59 abstimmen. Neben der Mehrheit der Stimmen ist die Beteiligung von 20 Prozent der Parteimitglieder notwendig. Auch bei den Sozialdemokraten gibt es wegen der Passagen zur Migrations- und Sozialpolitik Kritik am Vertragswerk.
Die Juso-Führung hat sich dagegen ausgesprochen. Trotzdem gilt eine mehrheitliche Zustimmung der Mitglieder als sehr wahrscheinlich - vor allem weil die einzigen Alternativen eine Koalition zwischen Union und AfD, eine Minderheitsregierung oder die Neuwahl des Bundestags wären.
Kanzlerwahl für den 6. Mai geplant
Stimmt auch die SPD zu, wird der Koalitionsvertrag am 5. Mai feierlich unterzeichnet. Am 6. Mai soll CDU-Chef Friedrich Merz im Bundestag zum Bundeskanzler gewählt werden. Er benötigt in geheimer Abstimmung eine Mehrheit aller Bundestagsabgeordneten, also 316 Stimmen - auch Kanzlermehrheit genannt. Dem Bundestag gehören 328 Politiker von Union und SPD an.
Es gilt aber als wahrscheinlich, dass die Mehrheit im ersten Wahlgang zustande kommt. Andernfalls kann innerhalb von zwei Wochen ein zweiter Wahlgang angesetzt werden - gegebenenfalls mit einem anderen Kandidaten. Wenn es auch dann noch keine Kanzlermehrheit gibt, reicht in einem dritten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Abgeordneten.