Kraft-Wärme-Kopplung, KWK

München - Die Thüga, Kern von Deutschlands größtem kommunalen Stadtwerke-Netzwerk, fordert ergänzend zur Kraftwerksstrategie eine Verlängerung der KWK-Förderung.

04.03.2024 - 11:53:24

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): für Versorgungssicherheit und Wärmewende unverzichtbar; Gesetz muss jetzt verlängert werden. Warum der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung notwendig, sinnvoll und machbar ist.

Eine zügige Novellierung des KWKG ist aus Sicht der Thüga ein zentraler, schneller und wirksamer Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie ist insofern eine unverzichtbare Ergänzung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung. Zugleich sichert KWK vor Ort die Versorgung mit Strom und Wärme, wenn der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint.

"Deutschlandweit fehlen zahlreiche wasserstofffähige Gaskraftwerke. Die Bundesregierung will für deren Bau rund 16 Milliarden Euro an Steuermitteln einsetzen. Ein kluger Schachzug wäre in diesem Zusammenhang die Kraftwärmekopplung über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern. KWK-Kraftwerke sind hocheffizient im Betrieb. Sie sind zudem effizient zur Absicherung der Versorgungssicherheit sowohl im Bereich der Strom- als auch der Wärmeerzeugung: gerade im Winter benötigt Deutschland gleichzeitig grüne Moleküle und viel mehr grüne Elektronen. Im Bundeshaushalt könnten zusätzliche Mittel eingespart werden, die andernfalls für reine Stromerzeugungsanlagen aufgebracht werden müssten", erklärt Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft.

Konkret fordert Thüga die sofortige Entfristung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) über das Jahr 2026 hinaus. Außerdem eine zügige Novelle noch in dieser Legislaturperiode, die Anreize für den Einsatz von klimaschonenden Brennstoffen und für eine systemkompatible Fahrweise von KWK-Anlagen bis mindestens ins Jahr 2035 setzt. Dieser Schritt ist unmittelbar umsetzbar, denn die Befristung auf das Jahr 2026 resultiert aus beihilferechtlichen Auflagen. Diese sind nun obsolet, weil das EuG (Gericht der Europäischen Union) festgestellt hat, dass das KWKG keine Beihilfe darstellt und folglich auch keiner entsprechenden Genehmigung bedarf.

Ausbau und Transformation der Kraft-Wärme-Kopplung ist notwendig, sinnvoll und machbar

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gehören zu den günstigsten Instrumenten, Ressourcen effizient in Energie umzuwandeln und damit verbundene CO2-Emissionen zu reduzieren. "Eine Stärkung der KWK führt zu einer Reduktion der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Energietransformation und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Damit die Wärmewende gelingen kann, ist eine Stärkung der Kraft-Wärme-Kopplung unverzichtbar", sagt Dr. Constantin H. Alsheimer.

Hohe Wirkungsgrade und Flexibilität der KWK-Systeme sorgen für verlässliche Versorgung. KWK-Anlagen erreichen Wirkungsgrade von über 90 Prozent und stellen die Wärme- und Stromversorgung auch in Zeiten sicher, in denen der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Sie decken bereits heute laut einer Studie von frontier economics rund 22 Prozent der Netto-Stromerzeugung und 17 Prozent der benötigten Wärme in Deutschland. Dabei ist die Korrelation zwischen Strom- und Wärmebedarf sehr hoch: 75 Prozent der Strom-Residuallast fallen im Winterhalbjahr an, in dem naturgemäß auch der Wärmebedarf am größten ist. Da KWK-Anlagen meist in der Nähe der urbanen Verbrauchsschwerpunkte stehen, fällt der Aufwand für den Stromnetzausbau im Vergleich zum Bau von Residualkraftwerken auf der grünen Wiese geringer aus, zudem sind heute schon KWK-Systeme in Kombination mit Wärmespeichern und PtH-Anlagen (Power-to-Heat) hoch flexibel und ein idealer Komplementär für die Stromerzeugung aus Sonne und Wind.

Die Finanzierung der KWK-Förderung wird durch eine Umlage auf den Strompreis mit einem politisch definierbaren Deckel gesichert. Es entsteht keine zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes durch weitere Kredite, sodass dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen wird. Die Belastung für Stromkunden durch die KWK-Umlage ist tragbar: Für Haushalte und Gewerbe/Handel lag diese in der Vergangenheit immer unter 1 ct/kWh; Industriekunden konnten entlastende Sonderregelungen in Anspruch nehmen.

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