Ihr Bemühen um mehr Kontrolle über das Migrationsgeschehen hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach Georgien geführt.
18.12.2023 - 17:21:20Faeser wirbt in Tiflis für Ordnung bei Migration nach Deutschland
Die ehemalige Sowjetrepublik belegt aktuell den sechsten Platz auf der Liste der zugangsstärksten Herkunftsländer von Asylsuchenden in Deutschland. Die SPD-Politikerin und der sie begleitende Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP), trafen am Montag in der Hauptstadt Tiflis ein. Sie wollen die Regierung von Georgien dazu bringen, bei Abschiebungen noch besser mitzuwirken. Zudem soll sie helfen, ihren Staatsbürgern klarzumachen, dass ein Asylverfahren in Deutschland für sie in der Regel rasch mit der Aufforderung zur Ausreise endet.
Im Gegenzug bietet die Bundesregierung mehr Bildungskooperation sowie Erleichterungen für Saisonarbeiter an. Anders als die Westbalkanstaaten hat Georgien kein Interesse, Arbeitskräfte nach Deutschland zu entsenden. Es wird aber überlegt, ob Pflegekräfte und Lastwagenfahrer aus Georgien, die jetzt in anderen EU-Staaten unter schlechten Bedingungen arbeiten, künftig in Deutschland einer besser entlohnten Tätigkeit nachgehen könnten.
Schutzersuchen von Menschen aus Georgien werden fast ausnahmslos abgelehnt. In Asylklageverfahren zeigt sich, dass oft auch die persönliche wirtschaftliche Situation oder gesundheitliche Probleme eine Rolle spielen. Dass sich die Regierung in Tiflis bei der Rücknahme von Ausreisepflichtigen relativ kooperativ zeigt, mag auch damit zusammenhängen, dass sie die Befreiung von der Visumspflicht nicht aufs Spiel setzen will. Georgier können für Kurzaufenthalte seit 2017 ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen.
Von Anfang Januar bis Ende November 2023 hatten etwas weniger als 9000 Menschen aus Georgien erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt.
Faesers Treffen mit Regierungsvertretern in Tiflis sind für Dienstag geplant. Georgien und Moldau waren vergangene Woche zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt worden. Das sind Staaten, bei denen davon ausgegangen wird, dass es dort in der Regel weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gibt und dem betroffenen Ausländer damit in seiner Heimat kein ernsthafter Schaden droht. Damit kann ein Asylantrag leichter abgelehnt werden. Außerdem hat eine Asylklage keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Betroffenen können zwar gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vor Gericht ziehen, müssen den Ausgang des Verfahrens dann aber im Ausland abwarten.
Von den rund 7900 ausreisepflichtigen Georgiern, die sich Ende Oktober in Deutschland aufhielten, besaßen laut Ausländerzentralregister etwa 5400 Menschen eine Duldung. Somit waren zu diesem Zeitpunkt 2435 Georgier vollziehbar ausreisepflichtig. Von Anfang Januar bis Ende Oktober wurden 1179 Georgier abgeschoben. Für 1163 georgische Staatsangehörige wurde eine von deutscher Seite staatlich geförderte Ausreise bewilligt.