Für eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit müssen Beschäftigte in Frisörsalons, Barbershops oder Nagelstudios künftig bei der Arbeit ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen, damit bei Kontrollen die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann.
01.08.2025 - 07:11:02Klingbeil will Ausweispflicht zur Eindämmung illegaler Beschäftigung
"Ohne Ausweismitführungspflicht ist die Identifizierung der im Rahmen der Prüfungen angetroffenen Personen häufig sehr aufwändig", wird argumentiert. Bei Kontrollen der FKS würden häufig nur Bilder von Personaldokumenten auf Mobilfunktelefonen vorgezeigt oder ungenügende Ausweise wie Krankenkassenkarten vorgelegt. "Etwaige Fälschungen von Ausweisdokumenten können in derartigen Fällen nicht erkannt werden", heißt es. Durch die Gesetzesänderungen soll die Zolleinheit FKS zudem verpflichtet werden, eine etwaige Schwarzarbeit "unverzüglich" an die Jobcenter zu melden, um im Fall des Bürgergeldbezugs Sanktionen zu verhängen. "Die Rückmeldungen der Behörden der Zollverwaltung versetzen die Jobcenter in die Lage, im Anschluss etwaige leistungsrechtliche Entscheidungen für den Bezug von Bürgergeld zu treffen", heißt es in der Begründung. "Wenn das Sozialsystem ausgenutzt und neben dem Bürgergeldbezug schwarzgearbeitet wird, muss angemessen darauf reagiert werden können", argumentiert das Finanzministerium. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.