E-Auto-Förderung 2026: Mitsubishi Eclipse Cross und Outlander profitieren vom neuen Förderprogramm zur Elektromobilität
26.01.2026 - 10:00:18Als vollelektrisches Fahrzeug erfüllt der Mitsubishi Eclipse Cross die Voraussetzungen für die maximale Förderung. Je nach Ausgestaltung des Förderprogramms sind Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro möglich.
Auch der Outlander ist Teil des staatlichen Förderprogramms, da er die Voraussetzung für Plug-in-Hybride der Förderung erfüllt. Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge sieht die Förderung eine Basisunterstützung von 1.500 Euro vor, die sich - abhängig von den individuellen Voraussetzungen - auf bis zu 4.500 Euro erhöhen kann.
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Eclipse Cross Energieverbrauch 16,7-17,1 kWh/100 km Strom; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse A; kombinierte Werte.*
Outlander Energieverbrauch 24,8-25,5 kWh/100 km Strom & 1,2-2,7 l/100 km Benzin; CO2-Emission 60 g/km; CO2-Klasse B; gewichtet kombinierte Werte. Bei entladener Batterie: Energieverbrauch 6,8-7,1 l/100 km Benzin; CO2-Klasse E-F; kombinierte Werte.*
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*Die nach PKW-EnVKV angegebenen offiziellen Werte zu Verbrauch und CO2-Emission sowie ggf. Angaben zur Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP ermittelt.
**Privatpersonen werden bei Kauf oder Leasing eines Mitsubishi Eclipse Cross BEV oder Mitsubishi Outlander PHEV bei Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen durch die öffentliche Hand unterstützt, sofern deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bei maximal 80.000 EUR liegt. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder unter 18 Jahren um 5.000 EUR je Kind. Höhe der Prämie:
Haushaltseinkommen
bis 45.000 EUR Eclipse Cross BEV: 5.000 EUR Outlander PHEV: 3.500 EUR
bis 60.000 EUR Eclipse Cross BEV: 4.000 EUR Outlander PHEV: 2.500 EUR
bis 80.000 EUR Eclipse Cross BEV: 3.000 EUR Outlander PHEV: 1.500 EUR
Je Kind erhöht sich die Förderung um 500 EUR bis max. 1.000 EUR. Mindesthaltedauer sind 36 Monate. Anträge müssen innerhalb 1 Jahres ab Zulassung gestellt werden. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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