Die Kosten für einen Umzug in eine neue Wohnung, um dort ein Arbeitszimmer einzurichten, sind in der Regel nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.
17.04.2025 - 12:32:26BFH: Umzug wegen Arbeitszimmer nicht von Steuer absetzbar
Im Mai 2020 zogen sie in eine größere Wohnung um, um dort zwei Arbeitszimmer einzurichten. Die Kosten für den Umzug machten sie als Werbungskosten geltend, was das Finanzamt jedoch ablehnte. Das Finanzgericht hatte zunächst zugunsten der Kläger entschieden, da der Umzug die Arbeitsbedingungen erheblich erleichtert habe. Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte die Entscheidung des Finanzamts. Die Richter entschieden, dass die Wohnung grundsätzlich dem privaten Lebensbereich zuzuordnen sei und die Kosten für einen Wohnungswechsel daher nicht abzugsfähig seien. Eine Ausnahme gelte nur, wenn die berufliche Tätigkeit der ausschlaggebende Grund für den Umzug sei, was im vorliegenden Fall nicht gegeben war. Die Möglichkeit, ein Arbeitszimmer einzurichten, reiche nicht aus, um eine berufliche Veranlassung des Umzugs zu begründen (Urteil vom 05.02.2025, VI R 3/23).