Sozialflügel widerspricht CDU-Wirtschaftsflügel zu Teilzeit-Recht
25.01.2026 - 11:09:48Laut eines Berichts des "Stern" will der Wirtschaftsflügel der CDU den grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Teilzeit kippen. Ein entsprechender Antrag solle beim Parteitag Ende Februar beschlossen werden. In dem Antrag mit dem Titel "Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit", fordere die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), dass für den Rechtsanspruch eine "besondere Begründung" vorliegen müsse. Besondere Gründe könnten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen sein. Freiwillige Teilzeitarbeit ohne Betreuungspflichten hingegen soll nicht mehr möglich sein.
Radtke warnte dringend davor, von der bisherigen Linie der CDU in dieser Frage abzuweichen: Teilzeit auf Pflege und Kinderbetreuung zu begrenzen, hieße auch zu definieren, bis zu welchem Alter und welchem Pflegegrad dies als nötig erachtet werde. "Das kann und soll jede Familie für sich selbst entscheiden. Aus guten Gründen haben wir uns als CDU immer für maximale Wahlfreiheit ausgesprochen."


