Die EU-Fischereiminister haben sich nach langen Verhandlungen auf die zulässigen Gesamtfangmengen für 2025 in Nordsee und Nordostatlantik sowie weiteren Gewässern geeinigt.
11.12.2024 - 11:23:09EU-Fischereirat legt Fangmöglichkeiten für Nordsee fest
Die Ostsee-Anrainer werden erneut verpflichtet, eine gemeinsame Regelung für das kommende Jahr zu vereinbaren. Gelingt diese Einigung nicht, gilt eine einheitliche Schonzeit vom 15. September 2025 bis 15. März 2026. "Die Verhandlungsergebnisse beruhen ganz überwiegend auf den wissenschaftlichen Empfehlungen, die nachhaltige Bestandsbewirtschaftung in der Nordsee wird dadurch fortgesetzt", sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Silvia Bender (Grüne). "Die festgelegte Fangmenge für Kabeljau in der Nordsee sehen wir allerdings als zu hoch an, der Wiederaufbau des südlichen Bestandes könnte hierdurch verzögert werden. Für den Aal ist die Fortschreibung der für 2024 geltenden Maßnahmen hingegen ein guter und sinnvoller Kompromiss." Um den Erhalt dieses einzigartigen Bestandes zu fördern, müsse auch auf andere Ursachen für den schlechten Zustand des Aalbestandes außerhalb der Fischerei geachtet werden, wie etwa die Durchgängigkeit von Flüssen. Beim Kabeljau hatte sich das BMEL mit Blick auf eine weitere Erholung des Bestandes für eine Festsetzung der Fangmengen nach dem Vorsorgeansatz ausgesprochen. In den internationalen Verhandlungen konnte aber eine niedrigere Fangmenge nicht durchgesetzt werden. Den wissenschaftlichen Empfehlungen folgend sinken hingegen die Fangmengen für Hering und Schellfisch in der Nordsee (nach Erhöhungen im letzten Jahr), während sie für Seelachs und Scholle ansteigen. Der Makrelenbestand wird laut Ministerium von Norwegen, den Färöern und dem Vereinigten Königreich überfischt, daher müsse die Fangmenge hier deutlich abgesenkt werden. Neben den Quoten für die Nordsee und den Nordostatlantik wurden auch Fangmöglichkeiten für das Mittelmeer und das Schwarze Meer vereinbart.