Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, befürchtet, dass die Digitalkonzerne Google, Amazon, Apple, Microsoft und Facebook künstliche Intelligenz nutzen, um noch mächtiger zu werden: "Die großen Digitalkonzerne werden KI voraussichtlich nutzen, um ihre Marktmacht noch weiter auszudehnen", sagte Mundt der "Rheinischen Post" (Samstagsausgaben).
30.12.2023 - 02:00:00Kartellamt fürchtet weiteren Machtgewinn von Digitalkonzernen
Mehr als die Hälfte des deutschen E-Commerce werde über Amazon abgewickelt, die Macht des Unternehmens sei "gigantisch in seiner Doppelfunktion als eigenständiger Händler und gleichzeitig Betreiber des Amazon-Marketplace, auf den ja viele Händler angewiesen sind." Nun überprüfe das Kartellamt, ob Amazon die Preise der Konkurrenz mitsteuere: "Wir überprüfen, ob Amazon die Preise von Händlern auf dem Marketplace überwacht und beeinflusst." Mundt stellt klar, es sei allen Unternehmen verboten, Preise mit Hilfe von KI zu koordinieren: "Für uns ist klar, dass die Unternehmen für das Handeln ihrer Computersysteme einzustehen haben. Die Unternehmen bleiben für ihre Algorithmen verantwortlich, auch wenn diese sich zu KI weiterentwickeln." Der Kartellamtchef äußerte sich skeptisch dazu, ob der Facebook-Konzern (Meta) der Vorgabe eines höheren Daten- und Kundenschutzes nachkommt, indem er neuerdings für 9,99 Euro Monats-Gebühr verspricht, dass zahlende Kunden keine Werbung mehr eingeblendet bekommen. Mundt: "Ich gehe davon aus, dass sich die EU-Kommission dieses neue Modell genau anschauen wird. Das Ergebnis kann meines Erachtens jedenfalls nicht dazu führen, dass man Geld dafür bezahlen muss, dass der Datenschutz beachtet wird." Das Kartellamt hatte Facebook vor Jahren auferlegt, die Daten von Facebook, Whatsapp und anderen Diensten nicht mehr einfach zusammenzuführen. Diese Linie bestätigte der Europäische Gerichtshof. Mundt: "Es ist spätestens seitdem klar, dass die Macht über Daten eine Bedeutung für die wettbewerbliche Position eines Unternehmens hat. Wir verhandeln jetzt mit Facebook über die Art und Weise der Umsetzung des Beschlusses."