Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), hat eine neuerliche Unionsklage in Karlsruhe nicht ausgeschlossen, falls die Ampel-Koalition für 2024 erneut den Haushaltsnotstand ausruft und die Schuldenbremse aussetzt.
11.12.2023 - 10:48:18Unions-Fraktionsmanager Frei: Müssten bei Notstandsausrufung klagen
Man müsse sich "die Dinge natürlich ganz genau anschauen", sagte er am Montag beim Eintreffen zu Beratungen der Spitzengremien seiner Partei in Berlin. Stand heute könne er nur sagen: "Wenn die Koalition den Haushalt 2024 ebenfalls mit Lösen der Schuldenbremse und Ausrufung eines Notstandes kitten möchte, dann müssten wir aus meiner Sicht dagegen klagen. Denn das ist evident verfassungswidrig."
CDU-Chef Friedrich Merz erteilte einer Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse im Grundgesetz erneut eine Absage. "Ich sehe keine Notwendigkeit, über eine Reform oder gar Abschaffung der #Schuldenbremse zu sprechen", betonte er auf der Plattform X (früher Twitter). Die Bundesregierung sei aufgefordert, "finanzielle Prioritäten zu setzen, statt das Geld unserer Kinder in Form von weiteren Schulden auszugeben."
Die Spitzen der Ampel-Koalition suchen weiter nach Geld für den Bundeshaushalt für das Jahr 2024. Während in der FDP dafür plädiert wird, bei der Aufstellung des Haushalts den Konsolidierungspfad nicht zu verlassen, hatte sich der SPD-Parteitag am Wochenende indirekt für ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse auch 2024 stark gemacht. Auch die Grünen sind für ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse. Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte November nach einer Klage der Unionsfraktion die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Etat 2021 in den Klima- und Transformationsfonds für nichtig erklärt.
Frei sagte nun: "Man kann nicht sozusagen die Krise zum Normalfall erklären und damit die Schuldenbremse im Grundgesetz systematisch umgehen. Das wäre eine Trickserei, die wir nicht durchgehen lassen dürften." Präsidiumsmitglied Jens Spahn sagte: "Wir warten ab, was die Regierung vorschlägt, aber ich würde eine Klage zumindest mal nicht ausschließen." Eine Notlage sei "auf den ersten Blick nicht ersichtlich, weil alle Gründe, die bisher genannt werden, keine neuen sind."