(Der im 3.
08.03.2024 - 19:41:14KORREKTUR/Lauterbach verteidigt Amnestie bei Cannabis-Legalisierung gegen. Absatz zitierte Brief wurde nur vom Bundesgesundheitsministerium versandt, nicht auch vom Bundesjustizministerium.
Das BMJ hat diese Angabe korrigiert.)
BERLIN (dpa-AFX) - Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat Kritik an der geplanten Amnestie-Regelung im Zuge der Cannabis-Legalisierung zurückgewiesen. "Wir haben zusammen mit dem Bundesjustizministerium die Bedenken der Länder aufgearbeitet. Dabei hat sich gezeigt: Die Kritik an der Amnestie der Cannabisstraftäter ist massiv übertrieben", sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Es gebe deutlich weniger Fälle mit Cannabis-Bezug, die überprüft werden müssten, als behauptet. "Der Aufwand ist vertretbar. Niemand soll im Gefängnis bleiben müssen, weil den Gerichten eine Stunde Arbeit erspart werden soll." Hintergrund sind Warnungen aus den Ländern vor einer Überlastung der Justiz durch eine ebenfalls vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sind.
Lauterbach betonte, dass weder die Justizbehörden noch ihre Mitarbeiter belangt werden könnten, wenn jemand nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht sofort freigesprochen werde. "Die Gerichte brauchen ihre Zeit", sagte Lauterbach. "Die Alternative wäre, dass gar kein Freispruch käme, um den Gerichten Arbeit zu sparen."
Die Funke Mediengruppe zitiert aus einem Schreiben von Lauterbach an die Fraktionen und Gesundheitsminister der Länder. Demnach rechnen die beiden Minister in dem Schreiben vor, dass von bundesweit knapp 41 000 Straftätern nur rund 7500 Personen wegen des Betäubungsmittelgesetzes in Haft säßen. Von diesen Fällen enthielten mutmaßlich nur wenige hundert Fälle ein Delikt, bei dem Cannabis überhaupt eine Rolle spiele und die neue Obergrenze im Cannabisgesetz eine veränderte Rechtslage mit sich bringe.
Der Deutsche Richterbund hatte in den vergangenen Wochen ebenfalls vor einer massiven Überlastung der Justiz durch die im neuen Gesetz vorgesehenen Amnestie-Regelung gewarnt. "Die Justiz rechnet bundesweit mit mehr als 100 000 Akten, die im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind", sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland im Februar.
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.