Der Handel in NRW spricht sich dafür aus, landesweit einheitliche Regelungen für automatisierte Verkaufsläden zu schaffen, die auch sonntags geöffnet haben sollen.
28.04.2025 - 00:00:00NRW-Handel will rechtssichere Sonntagsöffnung für Automatengeschäfte

In erster Instanz war ihm das noch untersagt worden. Damit es grundsätzliche Klarheit gibt, verlangt der Handel eine entsprechende gesetzliche Regelung. "Da die Genehmigungspraxis recht unterschiedlich ausfällt, wäre es auch im Sinne der Kommunen, hier schnell Rechtssicherheit zu bekommen. Das erwarten wir von der Landesregierung - entweder per Gesetz oder auf dem Erlassweg", so Achten. Die FDP-Fraktion im Landtag hat einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Demnach sollen Verkaufsautomaten mit bis zu 120 Quadratmetern, die ausschließlich Produkte des täglichen Bedarfs anbieten, auch sonntags zugänglich sein dürfen - vollständig automatisiert, ohne Personaleinsatz. "Wir möchten überall dort Versorgung ermöglichen, wo klassische Angebote fehlen - ohne die Ruhe des Sonntags zu stören", so der kommunalpolitische Sprecher Dirk Wedel. Alles vom Zutritt bis zur Bezahlung laufe automatisiert. "Wenn niemand arbeiten muss, spricht nichts gegen moderne Versorgung. Technik, die den Sonntagsschutz wahrt, darf nicht durch veraltete Regeln blockiert werden", sagte Dietmar Brockes, wirtschaftspolitischer Sprecher. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigten, dass Automatenshops funktionierten.