Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einer Klage Dänemarks und Schwedens gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie teilweise stattgegeben.
11.11.2025 - 10:31:40EuGH kippt EU-Kriterien für Höhe des Mindestlohns
"Im Übrigen bestätigte das Gericht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Richtlinie in Bezug auf die Gewerkschaften." Geklagt hatte Dänemark. Das Land hatte bislang keinen Mindestlohn und ist der Ansicht, dass die Bereiche Lohn und Gewerkschaften in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegen. Das Gericht argumentierte nun, dass der Ausschluss der Zuständigkeit für die EU sich nicht auf alle Fragen oder Maßnahmen erstrecke, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Festlegung der Vergütung oder dem Vereinigungsrecht stehen, sondern nur auf direkte Einmischungen. Genau das sei mit den konkreten Vorgaben in der Richtlinie der Fall gewesen. Die Mindestlohnrichtlinie schrieb eine Orientierung an festen Maßstäben vor und nannte unter anderem den mittleren Bruttolohn als ein Kriterium. Nach Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hätte der Mindestlohn bei einer Orientierung an diesem Kriterium in Deutschland schon 2023 bei 13,50 Euro liegen müssen.


