Der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln), Michael Hüther, hat sich gegen ein Aufheben der Schuldenbremse ausgesprochen.
27.12.2023 - 10:36:09IW-Ökonom schlägt Infrastruktur- und Transformationsfonds vor
Stattdessen schlug er am Mittwoch im Deutschlandfunk einen gesamtstaatlichen Investitions- und Transformationsfonds vor, der im Grundgesetz verankert werden müsse.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei die Ampel-Regierung mit dem Staatsschuldenrecht konfrontiert, sagte Hüther. "Man bastelt drumherum. Man redet dann auch vielleicht noch mal über die Notlagenerklärung in diesem oder im nächsten Jahr." Dies seien aber alles keine nachhaltigen Lösungen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit einem historischen Urteil die Haushaltsplanung der Ampel-Regierung gekippt, woraufhin diese nun Milliardenlöcher stopfen muss.
Die Ursache des Problems sei nicht, dass Deutschland an den Weltkapitalmärkten kein Geld mehr bekomme oder schlechter dastehe. Die Schuldenstands-Quote liege bei 64 Prozent der Wirtschaftsleistung. "Aber dieses einseitige Beachten jetzt der Schulden und nicht des Bruttoinlandsprodukts führt natürlich dazu, dass die Regierung selbst verschärfend in die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hineinwirkt", sagte Hüther. Das mache die Sache nicht besser.
Er sei nicht für eine Aufhebung der Schuldenbremse, sagte der IW-Ökonom weiter. "Aber wir können kluge Lösungen finden" - etwa indem man einen gesamtgesellschaftlichen Fonds für Investitionen in Infrastruktur oder Transformation auflege. Alle Investitionen, für die eine Planungs- und Verfahrensbeschleunigung machbar sei, gehörten etwa in einen solchen Fonds, Subventionen dagegen nicht.
Hüther verwies darauf, dass das Bundeswehr-Sondervermögen nicht gescheitert sei. "Und da liegt auch die Lösung, man muss das ins Grundgesetz reinbauen", sagte er mit Blick auf den Fonds. Dies müsse von Bund und Ländern gemeinsam betrachtet werden. "Denn die Knappheiten und Probleme, die die jetzige Regierung hat, wird jede künftige auch haben, und die Bundesländer haben sie überdies." Die Schuldenbremse würde dann im Resthaushalt bestehen bleiben.