Der amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat seine Kritik an im Februar verabschiedeten Gesetz zur elektronischen Patientenakte bekräftigt.
20.03.2024 - 13:16:34Datenschutzbeauftragter Kelber kritisiert Bundesregierung
Das Gesetz sieht vor, dass alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten bekommen - außer, man lehnt es für sich aktiv ab. Gegen diese Widerspruchslösung gebe es erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, heißt es in Kelbers Tätigkeitsbericht 2023, der am Mittwoch in Berlin vorgelegt wurde.
In dem Bericht fordert Kelber, ein automatisches Befüllen der Patientenakte dürfe es nur mit unkritischen Daten geben. Für alles andere sollte eine Einwilligung der Versicherten nötig sein. "Dies gilt insbesondere für Daten, deren Bekanntwerden zu erheblichen Gefährdungen für die Rechte der Versicherten führen, etwa, weil sie Anlass zur Diskriminierung oder Stigmatisierung geben können, darunter Daten zu HIV-Infektionen, Schwangerschaftsabbrüchen oder psychischen Erkrankungen."
Kritisch sieht Kelber auch bestimmte neue Regelungen im Sicherheitsbereich. Im Bereich der Finanzkriminalität und Geldwäsche seien neue Gesetze geschaffen worden, um eine effektive Bekämpfung der Finanzkriminalität zu erreichen. "Bei allem Respekt vor der gestiegenen Notwendigkeit einer effektiven Strafverfolgung und Sanktionsdurchsetzung in diesem Bereich bilden die neuen Vorschriften und deren Umsetzung in einer neuen Behörde (...) eine zusätzliche neue Überwachungsdimension."
Der Bericht beschäftigt sich auch ausgiebig mit dem Thema Künstliche Intelligenz. KI sei eine Schlüsseltechnologie, die beeindruckende Möglichkeiten eröffne. "Grundlage der meisten KI-Anwendungen ist ein großer Datenhunger, der nahezu alle Lebensbereiche berührt - einschließlich sehr sensibler Gebiete wie etwa der Gesundheit." Ohne Vertrauen in die Integrität der Technologie und die Wahrung der persönlichen Daten werde eine nachhaltige KI-Entwicklung schwer zu erreichen sein.
Kelber ist nach einer fünfjährigen Amtszeit seit dem 7. Januar nur noch kommissarisch im Amt, weil der Bundestag seit Mandat nicht verlängert hat. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. In der Ampel-Koalition wurde vereinbart, dass Grüne und FDP einen Personalvorschlag machen können. Kelber kann die Behörde nur noch bis zum 6. Juli kommissarisch leiten.
Vertreter der Zivilgesellschaft kritisierten am Mittwoch die Bundesregierung wegen des Umgangs mit dem Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten. Die Vorgänge um eine mögliche Verlängerung der Amtszeit von Kelber schadeten dem Amt "in noch nie dagewesener Weise", heißt es in einem offenen Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (beide SPD), die Spitzen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der Chaos Computer Club (CCC), die Digitale Gesellschaft, die Gesellschaft für Informatik und die Free Software Foundation Europe. Kelber sagte, er könne die in dem Brief formulierten Befürchtungen durchaus nachvollziehen.