Das Cum-Ex-Strafverfahren gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius geht dem Ende entgegen.
19.06.2024 - 17:45:09Cum-Ex-Prozess gegen Bankier Olearius nähert sich dem Ende
Das Bonner Landgericht sprach am Mittwoch zwar kein sogenanntes Einstellungsurteil, beraumte aber einen Verhandlungstermin am kommenden Montag an - aller Voraussicht nach dürfte dann besagtes Urteil gefällt werden. Da die Beweisaufnahme wegen der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten nicht geschlossen werden kann, sieht das Gesetz nach Auskunft einer Bonner Gerichtssprecherin weder einen Schuldspruch noch einen Freispruch vor (Aktenzeichen 63 KLs 1/22).
Die Frage, ob Olearius - wie von der Anklage gefordert - 43 Millionen Euro zahlen muss, werde in dem Verfahren ebenfalls nicht geklärt. Dies könnte die Staatsanwaltschaft später in einem separaten Einziehungsverfahren anstrengen, in dem Olearius nicht anwesend sein müsste und in dem es nicht um die Schuldfrage ginge.
Gesundheit wird zum Verfahrenshindernis
Laut einem vom Gericht eingeholten medizinischen Gutachten ist der 82-Jährige gesundheitlich angeschlagen, er darf pro Verhandlungstag nur maximal 45 Minuten auf der Anklagebank sitzen. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft beantragten die Einstellung des Verfahrens. Nach Berechnung der Ankläger könnte es bei so einem knappen Zeitkontingent noch 120 Verhandlungstage dauern, bis die Beweisaufnahme geschlossen wäre - das wäre dem Angeklagten nicht zuzumuten, schlussfolgerte die Staatsanwaltschaft und wertete die Gesundheit - Olearius hat hohen Blutdruck - als dauerhaftes Verfahrenshindernis.
Die Vorsitzende Richterin Marion Slota-Haaf sagte, der Kammer sei es in der Vergangenheit bereits aufgefallen, dass der Angeklagte auf dem Stuhl im Gerichtssaal mehrfach in sich zusammengesackt sei und abwesend gewirkt habe. "Es kann jetzt nicht mehr ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte dem Verfahren teilweise im verhandlungsunfähigen Zustand beigewohnt hat."
Beweisanträge abgelehnt
Bei der dreiviertelstündigen Verhandlung am Montag ging es um diverse Beweisanträge von Verteidigung und Staatsanwaltschaft, die das Gericht allesamt ablehnte. Aus Sicht der Verteidigung war Olearius unter anderem in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, da es eine öffentliche Vorverurteilung gegen ihn gegeben habe. Als einen Beleg dafür hatten die Verteidiger ein Bündel an Zeitungsartikeln und anderen Medienbeiträgen über Olearius eingereicht. Die Vorsitzende Richterin befand solche Beweismittel aber als ungeeignet. Die Staatsanwaltschaft wiederum hatte die Überleitung in ein Einziehungsverfahren beantragt, um von Olearius Taterträge von 43 Millionen Euro einzuholen. Dies lehnte das Gericht ab, da die Staatsanwaltschaft hierzu bislang nicht fertig ermittelt habe.
Der Cum-Ex-Betrug mit illegalen Aktiendeals gilt als größter Steuerskandal der Bundesrepublik, der Fiskus und damit die Allgemeinheit wurden insgesamt um einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag gebracht. Olearius war lange Chef und später Aufsichtsratsvorsitzender der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, die bei den Cum-Ex-Geschäften jahrelang mitmischte. Heute ist er noch Gesellschafter der Privatbank.
Es geht um den Zeitraum 2006 bis 2011
Die Anklage warf ihm 14 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vor, die zu einem Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro geführt haben sollen. In zwei Fällen blieb es beim Versuch. Im Kern bezogen sich die Taten auf den Zeitraum 2006 bis 2011 und damit die Hochphase der Aktiendeals, die der Bundesgerichtshof 2021 als Straftat wertete. Olearius beteuerte im Bonner Verfahren seine Unschuld und berief sich auf seine Unwissenheit. Am kommenden Montag dürfte er aller Voraussicht nach zum letzten Mal den Bonner Gerichtssaal betreten.