Das Bundeswirtschaftsministerium bringt das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 für sogenannte "Klimaschutzverträge" mit der energieintensiven Industrie auf den Weg.
06.10.2025 - 12:00:00Wirtschaftsministerium startet Verfahren für Klimaschutzverträge
Ziel der CO2-Differenzverträge ist es auch, den Markthochlauf neuer Technologien voranzutreiben. Im nun gestarteten Vorverfahren wird die Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln konsultiert. Eine Teilnahme am Vorverfahren bis zum 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können. Letzteres soll voraussichtlich Mitte des kommenden Jahres beginnen. Über das Vorverfahren können nun auch neue Projekte an der Auktion teilnehmen. Erstmals sind Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) beziehungsweise zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 förderfähig. Die Unternehmen sollen letztlich auf Basis der tatsächlich erfolgten CO2-Einsparung vergütet werden.