Heizung, CO2-Preis

CO2-Preis treibt die Gasrechnung hoch

20.01.2021 - 10:00:00

Laut verschiedener Medienberichte wird 2021 unter anderem Heizen teurer. So ist etwa in einem Bericht der Verbraucherzentrale zu lesen, dass sich die ab Januar 2021 fällige CO2-Abgabe auf alle Haushalte, also auch auf diejenigen, die zum Heizen Gas verwenden, in Form höherer Kosten auswirken wird. Experten rechnen mit einem Gaspreisanstieg von durchschnittlich 7 Prozent.

 
Quelle: Shutterstock Inc.

Wie sich die CO2-Abgabe auf die Kosten auswirkt

Ab Januar 2021 wird für jede Tonne CO2-Ausstoß ein Betrag von 25 Euro fällig. Dieser steigt bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro/Tonne. Die Kosten, die für eine Familie mit Einfamilienhaus und Gasheizung (Jahresverbrauch 20.000 kWh) sowie einem mit Benzin betriebenen Fahrzeug (Jahres-Fahrleistung 15.000 km) anfallen, belaufen sich 2021 auf immerhin etwa 205 Euro (120 Euro für Gas, 85 Euro für Benzin), im Jahr 2025 muss eine Familie schon 451 Euro mehr zahlen (264 Euro für Heizung, 187 Euro für Benzin). Für Haushalte mit eher geringem Einkommen bedeuten solche Beträge eine große Belastung, weshalb es auf jeden Fall sinnvoll ist, immer nach dem günstigsten Gasanbieter Ausschau zu halten und bei Bedarf zu einem anderen Versorger zu wechseln.

Gaspreis steigt - Was Kunden von Gasversorgern tun können bzw. sollten

Für Kunden von Gasversorgern bieten sich verschiedene Maßnahmen an, um eine zu starke Anhebung der Kosten für Gas zu verhindern. Sobald der Gasversorger in einem Schreiben, die Anhebung des Gaspreises ankündigt, können folgende Dinge sinnvoll sein:

  • Preisvergleich
  • Wechsel in einen günstigeren Tarif
  • Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts
  • Einspruch einlegen

Ziel muss es für den Kunden sein, entweder beim aktuellen oder einem neuen Gasanbieter einen Tarif zu finden, der so gestaltet ist, dass sich die Preiserhöhung gar nicht oder nur minimal bemerkbar macht. Da die Beschaffungsmechanismen und auch der CO2-Preis für alle gleich sind, wird der Gaspreis in der Regel von zahlreichen Gasversorgern gelichzeitig angehoben. Aus diesem Grund gilt es, genau zu überprüfen, welcher Versorger den günstigsten Tarif anbietet.

Preise vergleichen

Was bei einer angekündigten Gaspreiserhöhung immer sinnvoll ist, ist ein Vergleich verschiedener Gasanbieter mithilfe eines Vergleichsportals. Dort muss man nur den die Postleitzahl des Wohnortes, die Größe der Wohnung oder des Hauses in Quadratmetern sowie den letztjährigen Gasverbrauch in kWh anzugeben. Das Vergleichsportal zeigt dann eine Liste mit möglichen Gasversorgern, den bei ihnen erhältlichen Konditionen sowie den gesparten Betrag bei einem Wechsel an.

Zu beachten sind hier vor allem die Vertragslaufzeit sowie die angebotenen Boni (z. B. Sofortbonus, Neukundenbonus oder Arbeitspreisbonus). Ein Neukundenbonus wird allerdings von den meisten Versorgern erst nach Ablauf eines gewissen Belieferungszeitraumes (in der Regel nach 12 Monaten) mit der nächsten Rechnung ausgezahlt zw. Mit ihr verrechnet. Man bekommt ihn also nur, wenn man exakt zum Ablauf dieses Zeitraumes kündigt oder länger bleibt, als eigentlich beabsichtigt.

Tarifwechsel beim gleichen Versorger

Die Versorger möchten natürlich ihre Kunden behalten und wissen genau, dass eine Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht auf Seiten des Kunden beinhaltet. Aus diesem Grund bieten Versorger verschiedene Tarife an. Eventuell kann es ratsam sein, sich diese Tarife genauer anzuschauen, den eigenen Verbrauch neu zu ermitteln, ihn zukünftig irgendwie zu reduzieren und falls vorhanden und möglich, in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

Nach Preisvergleich den Gasanbieter wechseln

Mit dem Erhalt des Schreibens bezüglich einer Gaspreiserhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Er kann sich also mithilfe eines Preisvergleichs im Internet nach einem günstigeren Gasversorger umschauen und zu diesem wechseln. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der aktuelle Vertrag noch läuft und aus welchen Gründen der Preis erhöht werden soll. Selbst wenn steigende Steuern oder eine Umlage, z. B. die ab 2021 zu zahlende CO2-Abgabe, ursächlich sind, darf der Kunde das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Ein solches Recht gewähren manche Versorger übrigens auch im Falle eines Umzuges. Nutzt der Kunde den Grundtarif des Versorgers, kann er seinen Vertrag bei einem Umzug außerordentlich kündigen. Um den Vertrag mit dem Gasversorger aufgrund einer Preiserhöhung zu kündigen, gewährt der Gesetzgeber eine Frist von 2 Wochen, innerhalb derer die Kündigung erfolgen muss.

Umrüstung auf erneuerbare Energie

Diese Variante ist zugegebenermaßen aufwendig und zunächst kostenintensiv, zahlt sich aber auf Dauer aus. Wer die Möglichkeit hat (also vor allem Immobilieneigentümer) der sollte überlegen, ob sich vielleicht der Umstieg auf Sonnenenergie, Windkraft oder Erdwärme lohnt. Für diese Formen der Energie wird nämlich keine CO2-Abgabe fällig und man spart sich zudem den Vertag mit einem Gasversorger. Ist eine ganzheitliche Umrüstung nicht realisierbar, lassen sich die Energiekosten vielleicht durch eine teilweise Umrüstung senken.

Die für eine solche Umrüstung des Gebäudes anfallenden Kosten sind zunächst hoch, allerdings gibt es eventuell staatliche Förderungen. Zudem wird die Reduzierung der benötigten Gasmengen langfristig zu deutlich niedrigeren Ausgaben führen, sodass sich die Kosten der Umrüstung früher oder später amortisiert haben.

Gegen die Preiserhöhung Einspruch einlegen

Wer mit der angekündigten Gaspreiserhöhung nicht einverstanden ist, kann gegen eine solche Erhöhung natürlich Einspruch einlegen. Das ist möglich, wenn einem die Begründung unzureichend bzw. unzulässig erscheint. Der Einspruch hat schriftlich zu erfolgen und macht vor allem dann Sinn, wenn der Kunde mit den Leistungen des Gasversorgers im Grunde zufrieden ist und nicht zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.

Es gibt natürlich auch eine rechtliche Seite. Es kommt nämlich im Rahmen solcher Klagen und Widersprüche immer wieder zu Gerichtsverhandlungen und es besteht zumindest die Chance, dass auch die Gerichte eine Gaspreiserhöhung als unzulässig bewerten. Wer schriftlich Widerspruch eingelegt hat, der hat nach solchen Gerichtsurteilen einen Rechtsanspruch, etwa auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. Solche Gerichtsverfahren sind häufig langwierig, können sich aber letztlich für den Kunden lohnen, wenn die Gerichte im Sinne der Verbraucher entscheiden.

Gaspreiserhöhung – der Kunde ist nicht machtlos

Wem ein Schreiben seines Gasversorgers mit einer Preiserhöhung ins Haus flattert, der sollte nicht sofort in Panik verfallen, denn eine solche Ankündigung eröffnet dem Kunden verschiedene Möglichkeiten, höhere Energiekosten ganz oder wenigstens teilweise zu vermeiden. Neben dem Einlegen eines Widerspruchs hat der Kunde bei einer Preiserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht, wodurch er schnell und unkompliziert aus dem aktuellen Vertrag herauskommt und zu einem günstigeren Gasversorger wechseln kann. Auf lange Sicht ist die Umrüstung einer Immobilie auf erneuerbare und klimaneutrale Energien die beste Variante, da man nicht nur auf teure Verträge mit Anbietern fossiler Brennstoffe verzichten kann, sondern sich darüber hinaus die CO2-Abgabe spart und etwas für den Umweltschutz tut.