Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will private Haushalte und Unternehmen vor einem starken Anstieg der Netzentgelte beim Strompreis schützen.
20.03.2024 - 17:05:19Habeck will Verbraucher bei Netzentgelten entlasten
"Dafür prüfen wir in der Bundesregierung eine Art Amortisationskonto - wie für das geplante Wasserstoffnetz", sagte der Grünen-Politiker der Wochenzeitung "Die Zeit".
Das neue Instrument könnte verhindern, dass durch den umfangreichen und teuren Ausbau der Stromnetze die Netzentgelte stark ansteigen, die jeder Bürger über seinen Strompreis bezahlen muss.
"Das Netz muss jetzt ausgebaut werden, aber wenn wir alle Kosten sofort auf die Kunden umlegen, würde es für sie sehr teuer", so Habeck. "Deshalb würde ich die Kosten gern strecken, damit sie sich gleichmäßiger über die Generationen verteilen. Wir bauen das klimaneutrale Stromnetz ja für unsere Kinder und Enkelkinder."
Beim Aufbau eines Wasserstoff-Netzes will die Regierung die Kosten dafür über ein spezielles Konto vorfinanzieren. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt mehr Nutzer an das Netz angeschlossen sind und Einnahmen aus Netzentgelten die Kosten für Netzaufbau und -betrieb übersteigen, soll der entstandene Fehlbetrag in dem Konto ausgeglichen werden. Habeck sagte, wünschenswert wäre, dass es zum nächsten Jahr eine Lösung gebe, um die Netzentgelte zu stabilisieren.
Im Zuge der Energiewende müssen die Stromnetze stark ausgebaut werden- damit vor allem in Norden produzierter Strom aus Windenergie ingroße Verbrauchszentren im Süden gelangt. Netzkosten werden über die Netzentgelte durch die Stromkunden refinanziert. Weil in weiten Teilen Nord- und Nordostdeutschlands wegen des starken Erneuerbaren-Ausbaus viel in die Netze investiert wird, sind die Netzentgelte dort merklich höher als in anderen Regionen Deutschlands.
Im vergangenen Dezember hatte die Bundesnetzagentur ein Konzept vorgeschlagen, wonach Haushalte und Unternehmen in Regionen mit einem starken Ausbau von Wind- und Solarstromanlagen bei den Netzentgelten für Strom entlastet werden sollen. Die neuen Regeln sollen frühestens am 1. Januar 2025 in Kraft treten.