Bundesregierung will selbständige Kulturschaffende im zweiten Lock-Down stärker unterstützen
13.11.2020 - 17:11:51Nach einer Entscheidung der Bundesregierung können Selbständige im Kulturbereich im zweiten Lock-Down auf staatliche Unterstützung hoffen.
Nach der heftigen Kritik aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche hat die Bundesregierung reagiert und staatliche Hilfen für Kleinunternehmer aus diesem Bereich beschlossen. Nach der Schließung aller Kultureinrichtungen und der Absage von Veranstaltungen und Konzerten bis mindestens 30. November, können Soloselbstständige für den Monat Dezember und die ersten sechs Monate des kommenden Jahres mit einer staatlichen Unterstützung bis zu 5.000 Euro rechnen. Wie das Berliner Studio der ARD vermeldet, haben sich das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium auf die Modalitäten des Hilfspaket geeinigt. Es sieht vor, dass Selbständige einen einmaligen Zuschuss beantragen können, der insgesamt maximal 25 Prozent des Umsatzes von Dezember 2018 bis Juni 2019 betragen soll.
Mit dem Zuschuss werden die laufenden Betriebskosten gedeckt. Allerdings darf in Notfällen dieser Zuschuss zu den Betriebsmitteln auch zweckentfremdet zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten verwendet werden. Bei Gesamteinnahmen von 35.000 Euro erhält ein Selbständiger damit einen Maximalsatz von 714 Euro für die Monate Dezember bis Juni. Die staatliche Hilfe darf dabei nicht mit Zuwendungen aus Hartz-IV-Regelungen verrechnet werden, sondern ist als zusätzlich Förderung gedacht.
Die zusätzlichen Hilfsmittel sind für Branchen vorgesehen, die bisher nicht durch Überbrückungshilfen unterstützt wurden. Außer Kulturschaffenden sollen auch Unternehmen der Touristikbranche in die zusätzlichen staatlichen Hilfspakete eingebunden werden.
Das Hilfspaket ist auf ein Maximalvolumen von 20 Milliarden Euro beschränkt. Die Laufzeit bis zur Mitte des kommenden Jahres orientiert sich an der zu erwartenden Verlängerung der Corona-Beschränkungen für die Branche. Seit Anfang November ist der gesamte Kultursektor von dem erneuten Lock-Down am schärfsten betroffen, da alle Veranstaltungen bis auf weiteres abgesagt werden mussten. Da mit einer baldigen Normalisierung derzeit nicht zu rechnen ist, sind Selbständige weiterhin in ihrer Existenz bedroht. Die sogenannte Soloselbständigkeit ist im Event- und Kreativsektor eine weit verbreitete Form des Arbeitsverhältnisses. Dabei werden die Selbständigen nur für einzelne Projekte beauftragt und erhalten keine soziale Absicherung.
Mit dem Zuschuss werden die laufenden Betriebskosten gedeckt. Allerdings darf in Notfällen dieser Zuschuss zu den Betriebsmitteln auch zweckentfremdet zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten verwendet werden. Bei Gesamteinnahmen von 35.000 Euro erhält ein Selbständiger damit einen Maximalsatz von 714 Euro für die Monate Dezember bis Juni. Die staatliche Hilfe darf dabei nicht mit Zuwendungen aus Hartz-IV-Regelungen verrechnet werden, sondern ist als zusätzlich Förderung gedacht.
Die zusätzlichen Hilfsmittel sind für Branchen vorgesehen, die bisher nicht durch Überbrückungshilfen unterstützt wurden. Außer Kulturschaffenden sollen auch Unternehmen der Touristikbranche in die zusätzlichen staatlichen Hilfspakete eingebunden werden.
Das Hilfspaket ist auf ein Maximalvolumen von 20 Milliarden Euro beschränkt. Die Laufzeit bis zur Mitte des kommenden Jahres orientiert sich an der zu erwartenden Verlängerung der Corona-Beschränkungen für die Branche. Seit Anfang November ist der gesamte Kultursektor von dem erneuten Lock-Down am schärfsten betroffen, da alle Veranstaltungen bis auf weiteres abgesagt werden mussten. Da mit einer baldigen Normalisierung derzeit nicht zu rechnen ist, sind Selbständige weiterhin in ihrer Existenz bedroht. Die sogenannte Soloselbständigkeit ist im Event- und Kreativsektor eine weit verbreitete Form des Arbeitsverhältnisses. Dabei werden die Selbständigen nur für einzelne Projekte beauftragt und erhalten keine soziale Absicherung.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix