ROUNDUP, Frankreich

BRÜSSEL - Die Europäische Kommission leitet gegen Frankreich, Italien und fünf weitere EU-Länder Strafverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung ein.

19.06.2024 - 16:02:34

EU-Kommission startet Defizitverfahren

(neu: Details)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Europäische Kommission leitet gegen Frankreich, Italien und fünf weitere EU-Länder Strafverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung ein. Die sieben Länder wiesen ein übermäßiges Defizit auf, teilte die für die Einhaltung von EU-Schuldenregeln zuständige Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei sind betroffen, gegen Rumänien läuft bereits ein Verfahren. Deutschland steht in diesem Jahr kein Ärger mit Brüssel ins Haus.

Für Aufmerksamkeit sorgt die Entscheidung vor allem wegen der politischen Lage in Frankreich. Dort hatte Präsident Emmanuel Macron als Reaktion auf den haushohen Sieg der Rechtsnationalen bei der Europawahl überraschend die Nationalversammlung aufgelöst und Neuwahlen angekündigt. Der drohende Wahlsieg der französischen Rechtsnationalen trieb die Renditen französischer Staatsanleihen nach der Ankündigung nach oben.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber begrüßte, dass die Kommission dennoch nicht von der Eröffnung des Defizitverfahrens absieht. "Die Kommission hat heute gezeigt, dass sie auch unbequeme Entscheidungen fällen kann."

Strafverfahren sollen solide Haushaltsführung bringen

Die sogenannten Defizitverfahren waren wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Verfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.

Ob sich das nun ändert, ist noch unklar. Nach den Krisen der vergangenen Jahre erhole sich Europas Wirtschaft allmählich, gleichzeitig nähmen geopolitische Spannungen zu, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen würden komplexer, sagte EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni. Dass nun wieder Strafverfahren eingeleitet würden, heiße aber kein zurück zur Normalität, "denn wir leben nicht in normalen Zeiten". Ein Zurück zur Austerität, also eine strenge staatliche Spar- und Haushaltskonsolidierungspolitik, "wäre ein schrecklicher Fehler", sagte Gentiloni weiter. Im Fokus müsse unter anderem weiter die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit stehen.

Zwölf Länder halten Regeln nicht ein

Die EU-Kommission beaufsichtigt, ob die EU-Länder das Regelwerk für Haushaltsdefizite und Staatsschulden, das auch Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt wird, einhalten. Es erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Nach Angaben der Behörde haben zuletzt zwölf EU-Staaten die Obergrenze für dieses Defizit im vergangenen Jahr nicht eingehalten oder werden diese laut Prognose in diesem Jahr übertreten. Ihrer Frühjahrsprognose von Mitte Mai zufolge rechnet die Kommission etwa damit, dass Frankreichs Defizit im laufenden Jahr bei 5,3 liegt, das von Italien wird auf 4,4 beziffert. Für die Bundesrepublik werden 1,6 Prozent erwartet.

Dass nur gegen sieben Länder neue Verfahren eingeleitet wurden, liegt daran, dass bei der Entscheidung verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehört etwa, ob das Übertreten der Defizitgrenze nur sehr gering ist, aufgrund besonderer wirtschaftlicher Umstände als außergewöhnlich gilt oder auch ob mehr Investitionen in Verteidigung getätigt wurden.

Regelwerk kürzlich reformiert und umstritten

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde jüngst nach jahrelanger Debatte reformiert. Grundsätzlich gilt aber weiterhin neben dem Defizitkriterium, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Während der Finanzkrise in den 2000er Jahren verstießen rund 20 Staaten gegen die Vorgaben, auch Deutschland hielt sich nicht immer daran.

Dennoch war es in der Vergangenheit teils auch eine politische Entscheidung, gegen welches Land ein Defizitverfahren eingeleitet wurde. So wurden beispielsweise Frankreich und Deutschland, die Motoren der Staatengemeinschaft, teils geschont - zulasten der Glaubwürdigkeit des Regelwerks.

Kritiker der Vorgaben betonen zudem, dass die Regeln nötigen Investitionen, beispielsweise in Klimaschutz, die Luft abschnürten. Der grüne Europaabgeordnete Rasmus Andresen monierte am Mittwoch: "Wenn die Länder, gegen die nun ein Verfahren angestoßen wurde, die neuen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung befolgen wollen, dann würden sie erheblich an Wirtschaftskraft verlieren." Das würde der europäischen Wirtschaft nachhaltig schaden und zu einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit führen.

Nächste Schritte

Nächster Schritt im Verfahren sind nun Stellungnahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses, die innerhalb von zwei Wochen erfolgen müssen. Danach will die Kommission Stellungnahmen abgeben, um das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den betreffenden Ländern zu bestätigen. Dann wird die Kommission im Juli den EU-Finanzministern vorschlagen, Empfehlungen zur Defizitreduzierung für die betroffenen Länder auszusprechen. Im November will die Behörde dann länderspezifische Empfehlungen für einen Weg zur Korrektur des übermäßigen Defizits abgeben. Um für solide Finanzen zu sorgen, muss jedes Land gemeinsam mit der EU-Kommission einen mehrjährigen Haushaltsplan aufstellen.

@ dpa.de